Resolution
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Tirol hat sich am 20. Mai 2019 ausführlich mit der Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 beschäftigt und für die Tiroler Landwirtschaft folgende Forderungen aufgestellt und diese einstimmig beschlossen:
1. Die Vollversammlung spricht sich ganz klar für die Fortführung des Zwei-Säulensystems und die Dotierung beider Säulen auf dem Niveau der jetzigen Förderungsperiode aus. Der vorläufige EU-Budgetentwurf für die Gemeinsame Agrarpolitik (Säule 1 rund - 4 %, Säule 2 rund - 15 %) wird in dieser Ausgestaltung nicht akzeptiert. Die Verantwortungsträger auf Bundesebene werden ersucht, eine ausreichende Bereitstellung der benötigten Finanzmittel sicherzustellen. Fehlende EU-Gelder müssen mit Bundesmitteln ausgeglichen werden.
2. Eine der Zielsetzungen der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik liegt in der Unterstützung der bäuerlichen Familienbetriebe. Zur verstärkten Förderung der kleinstrukturierten Tiroler Landwirtschaft sprechen sich die Funktionäre für eine Stärkung der Einkommen von kleineren und mittleren Betrieben durch konkrete Maßnahmen in der ersten Säule aus, nämlich:
- der höheren Unterstützung der ersten 20 Hektare und damit für eine „top-up-Zahlung" unter Ausnutzung einer verpflichtenden Umverteilungsprämie in der dafür maximal vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeit,
- der künftigen Förderung der Sparte „Mutterkuhhaltung" in Form einer Qualitätsabsetzerprämie für zur Rindfleischproduktion bestimmte weibliche und männliche Kälber. Der Betriebszweig der Mutterkuhhaltung ist gerade im Alm-, Grün- und Weideland Tirol von enormer Bedeutung für die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Bewirtschaftung eben dieser Flächen und die Einkommenssituation dieser Sparte hat sich in den letzten Jahren wenig zufriedenstellend entwickelt.
3. Wesentlich ist auch die Weiterführung der Ausgleichzulage als einfache und zielgerichtete Maßnahme wie in den bisherigen Förderperioden. Eine verstärkte Berücksichtigung muss dabei die Viehhaltung einnehmen, welche für die flächendeckende Bewirtschaftung der Berg- und Tallagen unerlässlich ist. Auch zukünftig müssen die Almflächen in Zusammenschau mit den Heimbetrieben Berücksichtigung finden. Das bewährte Erschwernispunkte-System muss weitergeführt werden.
4. Für eine Aufrechterhaltung der Bestoßung der Tiroler Almen ist ein objektives Flächenerfassungssystem mit jährlich festgestellter Fläche umzusetzen. Als Ausgangsbasis dafür ist an der aktuellen Almregionsabgrenzung festzuhalten, die bisherigen Gelder aus der Säule 1 sind wieder bereitzustellen.
Das Bauernbund-Agrarwetter ist rund um die Uhr unter Tel. +43 512 56 15 93 – auf 16 parallel geschalteten Leitungen – erreichbar. Die tägliche Aktualisierung erfolgt um 8.00 Uhr.
In unserem Imagefilm und der Infobroschüre erfahren Sie mehr über Ursprung, Aufgaben, Ziele und die Bedeutung des Tiroler Bauernbundes.
Bestellungen unter tbb@tiroler-bauernbund.at bzw. telefonisch unter +43 512 59 900-12
Für Bauernbund-Mitglieder: 20 Euro inkl. Versand | Für alle anderen: 30 Euro exkl. Versand
Die einfache Suche nach Personen, Orten, Dingen und Terminen!
Tiroler Bauernbund · Brixner Straße 1 · 6020 Innsbruck | +43 512 59 900-12 | tbb@tiroler-bauernbund.at
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr