Wahlkarten

Noch bis morgen, 24. Februar können die Wahlkarten Online beantragt werden. Bis Freitag, 26. Februar, 12 Uhr, besteht die Möglichkeit sie persönlich auf dem Gemeindeamt abzuholen.

Am 28. Februar 2016 finden in allen Gemeinden Tirols – mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck – die Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen statt. Alle Wahlberechtigten, die am Wahltag voraussichtlich ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben können, haben die Möglichkeit der Briefwahl mittels Wahlkarte.
Der entsprechende Antrag ist schriftlich bis spätestens Mittwoch, 24. Februar 2016, oder mündlich bis spätestens Freitag, 26. Februar 2016, 12 Uhr, bei der Gemeinde zu stellen. In Folge erhält man gleichzeitig mit der Wahlkarte ein Wahlkuvert und je einen amtlichen Stimmzettel für die Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl. Damit gültig gewählt wird, müssen die beiden amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt und in das Wahlkuvert und dieses wiederum in die Wahlkarte gelegt werden.
Und ganz wichtig: Die Unterschrift auf der Wahlkarte als Bestätigung dieser unbeeinflussten Entscheidung nicht vergessen! Die dann zu verschließende Wahlkarte muss bis spätestens 26. Februar 2016 in der Gemeinde einlangen: entweder durch persönliche Abgabe oder auf dem Postweg. Die Portokosten werden von der Gemeinde übernommen.Außerdem kann die Wahlkarte während der Wahlzeit am 28. Februar 2016 auch der Wahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis die Wählerin/der Wähler eingetragen ist, übergeben werden. Das kann durch persönliche Übergabe oder mittels Boten erfolgen.


Bis wann kann ich die Wahlkarte beantragen?
Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist schriftlich bis spätestens Mittwoch, den 24. Februar 2016, oder mündlich bis spätestens Freitag, den 26. Februar 2016, 12 Uhr, bei der Gemeinde zu stellen. Schriftliche Anträge können auch elektronisch eingebracht werden.
Nicht möglich ist jedoch ein telefonischer Antrag. Bei mündlichen Anträgen ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen, beim schriftlichen Antrag kann die Identität, sofern der Antrag im Fall der elektronsichen Einbringung nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, auch auf andere Weise, insbesondere durch Vorlage der Ablichtung eines Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde, glaubhaft gemacht werden. Für die Antragstellung kann – anders als für die Abholung oder die Zusendung der Wahlkarte – keine Vollmacht erteilt werden.


Bis wann muss ich die Wahlkarte abgeben?
Die gültig ausgefüllte und verschlossene Wahlkarte ist der Gemeinde rechtzeitig zu übermitteln, dass die Wahlkarte spätestens am 26. Februar 2016 bei der Gemeinde einlangt, oder aber während der Wahlzeit am Wahltag der Wahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis der Wähler eingetragen ist, zu übermitteln. Die Übermittlung kann persönlich oder mittels einer dritten Person (Boten) erfolgen.

www.wahlkartenantrag.at

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