Gemeinderatswahlen 2016

Am 28. Februar wählen alle Tiroler Gemeinden mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck den Gemeinderat.

Newsletter - Tiroler Bauernbund

Rund 80 der 279 Tiroler Gemeinden werden derzeit von einem bäuerlichen Bürgermeister geleitet.  In den Tiroler Gemeindestuben sitzen zudem rund 800 bäuerliche Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Ziel des Bauernbundes für die anstehenden Gemeinderatswahlen am 28. Februar ist es diese starke Vertretung der bäuerlichen Berufsgruppe in den Tiroler Gemeinden zu halten. Das klare Ziel des Tiroler Bauernbundes lautet: Keine Tiroler Gemeinde in der es im Gemeinderat keine bäuerliche Vertretung gibt.

Dazu steht der Bauernbund den bäuerlichen Kandidatinnen und Kandidaten derzeit im Wahlkampf mit Rat und Tat zur Seite. Das Interesse an unseren Unterstützungsangeboten ist sehr groß. Den Grund dafür orte ich in der Tatsache, dass auf Gemeindeebene die unmittelbarsten Entscheidungen getroffen werden. Gerade auf Gemeindeebene werden viele Entscheidungen zu Grund und Boden getroffen. Insbesondere in Fragen der Raumordnung passiert auf Gemeindeebene sehr viel. Hier bringen unsere Bürgermeister und Mandatare das notwendige Grundverständnis zum sparsamen Umgang mit der begrenzten Ressource Grund und Boden mit. Und wir sind es unseren Kindern und Enkelkindern schuldig nachhaltig mit unserer Lebensgrundlage umzugehen. Solltest du noch mehr Informationen zum Unterstützungsangebot und zu den Zahlen, Daten, Fakten rund um die Gemeinderatswahlen benötigen so melde dich einfach unter Tel. 0512/59900-43 bzw. manzl@tiroler-bauernbund.at

Wichtige Termine

Freitag, 5. Februar 2016
Spätester Zeitpunkt für die Einbringung der Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters.

Freitag, 12. Februar 2016
Spätester Zeitpunkt für die Erklärung von Koppelungen bei der  Gemeindewahlbehörde

Dienstag, 16. Februar 2016
Spätester Zeitpunkt für die Vorlage der Erklärung der Mehrheit der Mitglieder einer Gemeinderatspartei, dass eine Wählergruppe ihre Nachfolgerin ist (wichtig für die Reihung am Stimmzettel)

Mittwoch, 24. Februar 2016
Letzter Tag für die Stellung eines schriftlichen Antrages auf Ausstellung einer Wahlkarte durch Briefwähler

Donnerstag, 25. Februar 2016
Letzter Tag für die Stellung schriftlicher oder mündlicher Anträge auf Ausübung des Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde

Freitag, 26. Februar 2016
Spätester Zeitpunkt für die Stellung eines mündlichen Antrages auf Aufstellung einer Wahlkarte durch Briefwähler

Freitag, 26. Februar 2016
Letzter Tag für das Einlagen der Wahlkarten der Briefwähler in Postweg oder in sonstiger Weise bei der Gemeinde (ansonsten muss die Wahlkarte am Wahltag der zuständigen Wahlkommission, in deren Wahlverzeichnis der Briefkartenwähler eingetragen ist, übergeben werden).

Sonntag, 28. Februar
2016 Wahltag

Sonntag, 13. März 2016
Tag für eine allfällige Stichwahl

 

Wählen mit Wahlkarte

Wählen mit Wahlkarte wird immer wichtiger. Es ist unsere Aufgabe, „unsere Wähler“ dafür zu motivieren. Die Beantragung einer Wahlkarte ist sehr einfach, oftmals wird jedoch auf ihre Beantragung vergessen.

Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte zur Teilnahme an der Gemeinderatswahl in Tirol: Jeder Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz in Tirol kann die Ausstellung einer Wahlkarte bei seiner Gemeinde beantragen.
Achtung: Mittwoch, der 24. Februar, ist der letzte Tag für die Stellung eines schriftlichen Antrages auf die Ausstellung einer Wahlkarte. Auch den Auslandsösterreichern steht diese Möglichkeit offen, jedoch nur dann, wenn sie nicht schon die amtswegige Zustellung der Wahlkarte bei künftigen Gemeinderatswahlen beantragt haben.

Voraussetzungen

Bei mündlichen Anträgen ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen, beim schriftlichen Antrag kann die Identität, sofern der Antrag im Fall der elektronsichen Einbringung nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, auch auf andere Weise, insbesondere durch Vorlage der Ablichtung eines Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde, glaubhaft gemacht werden. Für die Antragstellung kann – anders als für die Abholung oder die Zusendung der Wahlkarte – keine Vollmacht erteilt werden.

Wahlkarten können bei der Gemeinde persönlich oder von einer vom Antragsteller bevollmächtigten Person abgeholt oder bei Angabe einer Zustelladresse zugesandt werden.

Der Antragsteller hat die Wahlkarte bis zur Stimmabgabe sorgfältig zu verwahren. Für abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten, amtliche Stimmzettel oder Wahlkuverts darf kein Ersatz ausgefolgt werden.

Wahlberechtigte, die eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen ihr Wahlrecht nur im Weg der Briefwahl oder direkt vor ihrer Wahlbehörde am Wahltag ausüben.

Die gültig ausgefüllte  und verschlossene Wahlkarte ist der Gemeinde so rechtzeitig zu übermitteln, dass die Wahlkarte spätestens am 26. Februar 2016 bei der Gemeinde einlangt, oder aber während der Wahlzeit am Wahltag der Wahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis der Wähler eingetragen ist, zu übermitteln. Die Übermittlung kann persönlich oder mittels Boten erfolgen.

Online  Antrag für Wahlkarten unter: www.wahlkartenantrag.at

Mehr Infos erhalten Sie unter: 0512/5990-43 oder manzl@tiroler-bauernbund.at

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