Wolf-Gutachten von „Tierschutz Austria“ stößt auf Unverständnis

Laut dem Gutachten liegt die Verantwortung für den Schutz von Weidetieren vor dem Wolf bei Tierhaltern und Behörden.

09.10.2025

25 Abschussverordnungen für Schadwölfe wurden in diesem Jahr bereits erlassen. (Foto: Reise- und Naturfoto – stock.adobe.com)


In der Tiroler Tageszeitung wurde am 4. Oktober ein von der Tierschutzorganisation „Tierschutz Austria" bezahltes Rechtsgutachten veröffentlicht, das die Verantwortung für den Schutz der Weidetiere vor dem Raubtier Wolf den Almbäuerinnen, Almbauern und Behörden zuschreibt. Für den Tiroler Bauernbund ist klar: Dieses Gutachten ist nichts anderes als eine Kriegserklärung der NGO an die traditionelle Almwirtschaft in Tirol.

„Das Gutachten würde von unseren Almbäuerinnen und Almbauern in der Praxis unmögliche und nicht finanzierbare Herdenschutzmaßnahmen fordern", betont Bauernbunddirektor Dr. Peter Raggl. „Wenn ein Jurist behauptet, man hätte sich die nowendigen finanziellen Mittel für wolfsicheren Herdenschutz vor der Anschaffung der Weidetiere überlegen müssen, dann ist das eine Beleidigung all jener, die 365 Tage im Jahr mit Leidenschaft und Verantwortung ihre Tiere versorgen. Unsere Tierhalterinnen und Tierhalter brauchen Rückendeckung, keine Vorwürfe."

Rechtsansicht des Sozialministeriums widerspricht Gutachten
Das von der NGO in Auftrag gegebene Gutachten stellt für den Tiroler Bauernbund eine einseitige, pauschale und praxisferne Sicht dar. Das für Tierschutz zuständige Sozialministerium hat in seiner Rechtsauskunft zum Erfordernis von Herdenschutz festgehalten: „Die Haltung von Tieren auf Almen bei Vorkommen von Wölfen in der Umgebung verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Die bloße Gefahr des Vorhandenseins von Wölfen reicht nicht aus, um per se eine tierschutzwidrige Haltung zu begründen."

Raggl dazu: „Dieses klare Statement aus dem Ministerium zeigt, dass es sehr wohl rechtlich möglich ist, unsere Tiere weiterhin auf die Alm zu treiben, auch wenn sich irgendwo ein Wolf rumtreibt. Ein generelles Verbot wäre nicht nur unbegründet, sondern ein Anschlag auf unsere bewährte und nachhaltige Bewirtschaftungsform."

Forderung nach klaren gesetzlichen Anpassungen
Der Tiroler Bauernbund fordert daher Rechtssicherheit in der Auslegung der bestehenden Gesetzesbestimmungen und wenn notwendig umgehende gesetzliche Anpassungen, die sowohl Almbewirtschafter als auch Behörden von einer unverhältnismäßigen tierschutzrechtlichen oder gar strafrechtlichen Verantwortung freistellen.

„Die Almwirtschaft ist Herzstück unserer Kulturlandschaft. Sie ist eine einzigartige Tierwohlmaßnahme und schützt gleichzeitig vor Naturgefahren wie Lawinen oder Vermurungen, sichert die Pflege unserer Landschaft für Einheimische und Gäste und garantiert eine artgerechte Tierhaltung. Diese Interessen wiegen weit schwerer als das Interesse an der unkontrollierten Wiederansiedlung des Wolfs", so Raggl. „Diese Rechtsunsicherheit darf nicht auf dem Rücken unserer Bäuerinnen und Bauern ausgetragen werden. Die große Mehrheit der Tiroler Bevölkerung steht hinter uns – und wir werden nicht zulassen, dass NGOs mit ihren spendengetriebenen Ansichten zum Schutz des Raubtieres Wolf unsere jahrhundertealte Weidewirtschaft zerstören."

Schlussfolgerung
Sollte sich die Rechtsansicht des NGO-Gutachtens durchsetzen, wäre dies laut Bauernbund das Ende der traditionellen Weide- und Almwirtschaft in Tirol – mit gravierenden Folgen für Landwirtschaft, Bevölkerung, Landschaft und Tourismus. „Ein solches Szenario ist für uns unvorstellbar", stellt Raggl klar. „Der Tiroler Bauernbund wird mit aller Kraft für die Zukunft unserer Almen kämpfen."

 

 

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