Neues Waffengesetz – klare Regeln für Jäger und Schützen

Mit dem neuen Waffengesetz wird ein wichtiger Schritt gesetzt, um die öffentliche Sicherheit zu stärken. Gleichzeitig wurden praxistaugliche Lösungen für Jäger und Schützen berücksichtigt.

25.09.2025

Für Jäger bleibt die Jagdkarte der Nachweis der Verlässlichkeit. (Foto: Kaninstudio – stock.adobe.com)


Am Mittwoch fand die Plenarsitzung des Nationalrats statt. Auf der Tagesordnung stand unter anderem der Beschluss zur Novellierung des Waffengesetzes, wie Nationalratsabgeordneter Josef Hechenberger erklärt. Anlass der Gesetzesverschärfung ist der Amoklauf an einer Grazer Schule im Juni.

Das Mindestalter für den Erwerb von Schusswaffen wird deutlich angehoben. Für Waffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen) gilt künftig ein Mindestalter von 25 Jahren, für Waffen der Kategorie C (Langwaffen) von 21 Jahren. Eine Ausnahme gilt für Jäger, Sportschützen und traditionelle Schützen: Sie können bereits ab 18 Jahren eine waffenrechtliche Bewilligung für eine Langwaffe beantragen, sofern diese für ihre Berufsausübung, die Jagd oder den Schießsport benötigt wird oder sie Angehörige eines traditionellen Schützenvereins sind.

Künftig ist für Langwaffen nicht mehr nur eine Registrierung, sondern eine waffenrechtliche Bewilligung erforderlich. Für Jäger bleibt die Jagdkarte der Schlüssel. Aufgrund der umfangreichen Schulung im Rahmen der Jagdausbildung gilt die Jagdkarte weiterhin als Nachweis der Verlässlichkeit. Wer die Jagd zeitweise ruhen lässt, darf seine Waffen noch bis zu 18 Monate nach Ablauf der Jagdkarte behalten. Danach ist eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenpass zu beantragen – sonst droht der Verlust des Besitzrechts.

Auch für die traditionellen Schützenvereinigungen bringt die Novelle Rechtssicherheit: Waffen, die ausschließlich für Brauchtum und festliche Ausrückungen verwendet werden, unterliegen erleichterten Bestimmungen. Entscheidend ist, dass Vereine die Verantwortung für sichere Verwahrung übernehmen. Damit wird kulturelles Brauchtum geschützt, ohne die Sicherheitsstandards zu senken.

Weitere Neuerungen sind eine fünfjährige Probephase bei erstmaligen Bewilligungen, eine verlängerte Wartefrist von vier Wochen bei erstmaligem Erwerb sowie die Pflicht, Privatverkäufe künftig über Gewerbetreibende abzuwickeln.

„Die Novelle stärkt damit nicht nur die Sicherheit, sondern sorgt auch für klare und verlässliche Regeln für all jene, die Waffen verantwortungsvoll im Rahmen von Jagd, Sport oder Brauchtum nutzen", so Hechenberger.

 

 

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