07.08.2025

Vier Schadwölfe konnten in Tirol heuer bereits entnommen werden. (Foto: AB Photography – stock.adobe.com)
Die neue Richtlinie für die Abwicklung von Entschädigungsleistungen bei Schäden, die durch große Beutegreifer verursacht wurden, ist mit 29.04.2025 durch den Beschluss der Tiroler Landesregierung in Kraft getreten.
Im Wesentlichen wurden die Nettokostensätze für die Abgeltung von Nutztieren angepasst. Zudem ist künftig sicherzustellen, dass die Nachmeldung getöteter Nutztiere, die bei der Rissbegutachtung nicht erfasst wurden, innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingeht.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Entschädigungsansuchen innerhalb der zweimonatigen Antragsfrist inklusive aller erforderlichen Unterlagen vorzugsweise online einzureichen ist. Dies ermöglicht eine schnellere und unkompliziertere Bearbeitung.
Verordnungen im Überblick
Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnung wurden im heurigen Jahr bisher 17 Abschussverordnungen erlassen. Derzeit sind davon noch zwölf aufrecht: Fünf im Tiroler Unterland, zwei im Bezirk Innsbruck Land, eine im Ötztal, eine im Bezirk Landeck und drei im Bezirk Lienz. Vier Abschussverordnungen konnten im heurigen Jahr von der Jägerschaft erfüllt werden.
Aufrechte Abschussverordnungen:

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