Weidevieh-Urteil bringt Rechtssicherheit für Almbauern

Pünktlich zur Almsaison gibt es rechtlichen Rückenwind für die Almwirtschaft: Der OGH stärkt Bauern, die Kühe auf Almen halten. Michael Jäger spricht von einem „richtungsweisenden Urteil“ für die Praxis.

22.05.2025

Wandern auf der Alm: Begegnungen mit Weidevieh gehören dazu – das OGH-Urteil betont die Eigenverantwortung der Wanderer. (Foto: agrarfoto.com)


Mit großer Erleichterung reagiert der Bezirksbauernobmann von Kufstein und Landtagsabgeordnete Michael Jäger auf das aktuelle Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), wonach ein Viehhalter nicht automatisch für Verletzungen haftet, die durch unauffällige, nicht-aggressive Kühe auf Almweiden verursacht werden. Das Urteil sei „richtungsweisend für die Alm- und Weidewirtschaft" und komme zum Beginn der Almsaison genau zur rechten Zeit, so Jäger.

In dem viel beachteten Fall war ein Wandererpaar auf der Turrach (Kärnten) von einer Mutterkuh attackiert worden. Der OGH entschied nun, dass den Bauern keine Schuld trifft, da die Tiere nicht als gefährlich galten und auf einer üblichen Weide unterwegs waren. Warnschilder reichten aus – Wanderer müssten sich ihrer Eigenverantwortung bewusst sein und der Kuh im Zweifel den Vortritt lassen.

Almwirtschaft gestärkt
„Viele unserer Almbauern haben sich zuletzt große Sorgen gemacht – nicht nur um Haftungsfragen, sondern um die Zukunft der gesamten Almwirtschaft", so Michael Jäger. „Dieses Urteil schafft nun wichtige Rechtssicherheit und stärkt das Vertrauen in ein bewährtes System, das nicht nur unsere bäuerliche Selbstversorgung sichert, sondern auch unsere gepflegte Kulturlandschaft erhält."

Gerade in Tirol sei die Almwirtschaft eine tragende Säule der regionalen Identität und Versorgung: „Ohne die Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern gäbe es weder die qualitativ hochwertige Lebensmittelproduktion vor Ort, noch jene Landschaftspflege, die die Grundlage für Naherholung, Freizeit und den Tourismus bildet."

Wanderer in der Pflicht
Bezirksbauernobmann Michael Jäger appelliert zugleich an die Eigenverantwortung der Wanderer: „Wer unsere Almen genießt, muss auch den Respekt vor dem Weidevieh mitbringen. Die Hinweise auf Weidebetrieb sind ernst zu nehmen. Das OGH-Urteil macht klar: Nicht jedes Risiko kann und muss ausgeschlossen werden."

Mit Blick auf die anstehende Almsaison zeigt sich Jäger zuversichtlich: „Die Entscheidung aus Wien ist ein klares Signal für unsere Bauern – und für alle, denen eine lebendige, funktionierende Almwirtschaft am Herzen liegt."

 

 

 

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