Der Biber hat nicht überall Platz

Die Rückkehr des Bibers stellt einen Obstbauern aus Inzing und eine Entwässerungsgenossenschaft in Lienz vor Probleme, für die es noch keine Lösung gibt.

17.04.2025

Knapp 50 Obstbäume wurden in Inzing von Bibern gefällt und beschädigt. Eine Entschädigung erhielt der betroffene Bauer nicht. (Fotos: LK Tirol)


Innerhalb der letzten zweieinhalb Jahre haben die Biber, die im Gießen neben dem Feld des Manneshofs leben, knapp 50 Stück seiner Obstbäume gefällt, erzählt der Bio-Erwerbsobstbauer und Betriebsführer Bernhard Gassler: „Die beschädigten und gefällten Bäume befanden sich zum Großteil in ihrer ertragreichsten Phase."

Die nachgepflanzten Bäume würden etwa sechs Jahre keinen relevanten Ertrag liefern. Knapp 3.000 Euro kostete ihn der Schaden inklusive Nachpflanzung und Entschädigung dreier Erntejahre, bis die nachgepflanzten Bäume wieder Ertrag – jedoch noch keinen Vollertrag – liefern. „Entschädigung vonseiten des Landes erhielten wir bis heute nicht – bis auf einen Elektrozaun, der den Biber von der Anlage fernhalten soll", berichtet Bernhard Gassler. Eine erhebliche Arbeitserschwernis, denn der Elektrozaun muss vor jedem Befahren der Obstanlage mit dem Traktor umgelegt und anschließend wieder aufgestellt werden. Das umfasst alle Arbeiten vom Düngen über den Pflanzenschutz bis hin zur Ernte – etwa 50 Arbeitsgänge pro Saison, schätzt der Inzinger Obstbauer. „Und natürlich müssen wir beim Ausmähen des Zaunes Sorgfalt walten lassen. Im vergangenen Herbst wuchs das Gras zu hoch und der Strom wurde in den Boden abgeleitet. Sofort hat sich wieder ein Biber in die Obstanlage geschlichen", blickt Gassler zurück.

Er sei durchaus ein Befürworter der Artenvielfalt und des Zusammenlebens von Mensch und Tier, schließt der Manneshof-Bauer: „Doch wir brauchen Instrumente, um unsere Obstproduktion absichern zu können. Es reden zu viele Menschen mit, die sich rein auf den Biber konzentrieren, ohne nach links und rechts zu schauen. Dass der Biber derart über die Landwirtschaft gestellt wird, ist ein großes Problem. Denn die wirtschaftlichen Schäden tragen wir."

Umweltschutz nicht immer an erster Stelle
Auch im Bezirk Lienz trägt die Drautalentwässerungsgenossenschaft Görtschach-Gödnach-Lengberg-Nikolsdorf die Kosten für Biberschäden selbst, ebenso wie betroffene Agrargemeinschaften und Grundeigentümer. Sie haben neben angenagten Bäumen mit weiteren Problemen zu kämpfen. Drautalentwässerungsgenossenschaft-Obmann Georg Rainer aus Nikolsdorf erklärt: „Biber graben Fluchttunnel, die aus ihren Dämmen hinausführen. Leider führen diese Untergrabungen zu Schäden an Entwässerungskanälen und Wegen, die entlang des Ufers verlaufen. Teilweise tun sich Löcher im Boden auf, die zu Unfällen führen können. Hier stellt sich auch die Haftungsfrage."

Vernässungen im Ackerland entlang der Drau im Lienzer Talboden hätten ebenfalls bereits für Ärger gesorgt. „Auf zwei Kilometern konnte ein Jäger im Gebiet etwa 30 Biber sichten – das macht aber nur einen kleinen Bereich unseres Arbeitsgebietes aus. Die Population nimmt Überhand", führt Rainer aus. Sein Stellvertreter Johannes Kuenz aus Dölsach schließt sich der Forderung nach einer Lösung an: „Der Biber ist wieder heimisch geworden und das zeigt, wie gut unsere Ökosysteme funktionieren. Wir können aber nicht wegschauen, wenn kritische Infrastruktur zerstört wird. Es ist nicht möglich, auf jedem Quadratmeter den Umweltschutz an erste Stelle zu setzen. Die Lebensmittelproduktion, der Hochwasserschutz und die Unfallprävention müssen in diesem Fall Vorrang haben."

Untergrabungen von Bibern führen zu Schäden an Wegen entlang des Drau-Ufers. Bei Unfällen stelle sich die Haftungsfrage. (Foto: Kuenz)


Unterschiedliche Regelungen
Entschädigungen, Vergrämungen, Umsiedelungen und im Härtefall Entnahmen – diese Forderungen stellen sowohl Bernhard Gassler als auch Georg Rainer und Johannes Kuenz auf. Aktuell ist der Biber und sein Lebensraum durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien streng geschützt. Je nach Bundesland gibt es aber verschiedene Regelungen rund um den Biber.

In Tirol ist der Biber zusätzlich durch das Tiroler Naturschutzgesetz und die Tiroler Naturschutzverordnung geschützt. Es ist verboten, Biber absichtlich zu fangen, zu töten oder zu stören. Auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht gestört werden. In verschiedenen Bezirken gibt es Biberbeauftragte des Landes Tirol, Abteilung Umweltschutz, die für das Bibermanagement zuständig sind.

Kürzlich wurde in Kärnten eine neue Biberverordnung durch die Landesregierung beschlossen. Diese sieht vor, dass schadfällig gewordene Biber von September bis März entnommen oder mit Lebendfallen gefangen werden können – auch in ihren Lebensraum kann während dieser Zeitspanne eingegriffen werden. Bis zu 148 Biber dürfen jährlich entnommen werden, was aufgrund einer Verdopplung des Biberbestandes in den vergangenen Jahren laut LH-Stv. Martin Gruber auch nötig sei: In Kärnten leben rund 1.480 Biber, die jährliche Zuwachsrate liegt bei 21 Prozent.

In Salzburg wird aktuell an einer Jagdverordnung gearbeitet, die den Abschuss der Tiere erleichtern soll. Kürzlich wurden acht Biber, deren Dämme Entwässerungsgräben blockierten, nach Portugal umgesiedelt.

 

 

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