Wolf: Schnelle Anpassung der FFH-Richtlinie gefordert

Am Freitag vergangener Woche wurde der Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene durch Änderung der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ geändert. Nun soll auch die FFH-Richtlinie angepasst werden.

13.03.2025

Zähnefletschen herrscht auch beim Kampf um die Schutzstatus-Senkung. (Foto: AB Photography – stock.adobe.com)


Mit der Änderung der Berner Konvention, die am 7. März 2025 in Kraft trat, wurde der Schutzstatus des Wolfes in Europa von „streng geschützt" auf „geschützt" herabgestuft. Zudem hat die EU-Kommission den Änderungsvorschlag der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zur Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes vorgelegt. Der Änderungsvorschlag muss vom Ministerrat und im Parlament beschlossen werden.

Dies schaffe neue Handlungsspielräume für die Regionen im Wolfsmanagement, begrüßt Bauernbundobmann LH-Stv. Josef Geisler diesen Schritt als ein wichtiges Signal für die notwendige Anpassung der Schutzmaßnahmen an die tatsächliche Entwicklung der Wolfspopulation in Europa und in Tirol. „Es ist höchste Zeit, dass auf europäischer Ebene anerkannt wird, dass der Wolf in vielen Regionen Europas keine gefährdete Art mehr ist", erklärt Geisler. Mit einer steigenden Zahl von Wölfen und einer jährlichen Reproduktionsrate von etwa 30 Prozent sei der günstige Erhaltungszustand des Wolfs bereits erreicht, was die bisherige Schutzmaßnahme als nicht mehr zeitgemäß erscheinen lasse.

Verordnungsweg: Tirol als Vorreiter
Tirol hat in den letzten Jahren eine klare Vorreiterrolle eingenommen, wenn es um den Umgang mit dem Wolf geht. Bereits vor einigen Jahren führte Geisler federführend einen raschen Verordnungsweg ein, der es ermöglichte, Problem- und Schadwölfe gezielt zu entnehmen. „Wir haben frühzeitig erkannt, dass es nicht nur um den Schutz des Wolfs geht, sondern auch um den Schutz der Menschen und der Land- und Almwirtschaft", so Geisler: „Durch die Verordnung wurde ein rechtssicherer Weg geschaffen, um schnell und effektiv auf Wolfsübergriffe, wie etwa Risse von Nutzvieh, zu reagieren. Unser Ansatz sorgt dafür, dass wir in Tirol handlungsfähig bleiben und dort gezielt eingreifen können, wo die Sicherheit von Mensch und Tier gefährdet ist."

Wolf bleibt weiterhin geschützte Art
Trotz der Herabstufung des Schutzstatus bleibt der Wolf in Tirol eine geschützte Art. Doch Geisler betont, dass die Entnahme weiterhin nur unter klar definierten Bedingungen erfolgen kann, was eine verantwortungsvolle Handhabung sicherstellt. Für die landwirtschaftlichen Betriebe in Tirol, insbesondere in den alpinen Regionen, sei dieser Schritt entscheidend, um die negativen Auswirkungen der wachsenden Wolfspopulation auf die Almwirtschaft zu minimieren.

Forderung: Regionen handlungsfähig machen
In Bezug auf die EU zeigt sich Geisler deutlich: „Jetzt müssen der Ministerrat und das EU-Parlament handeln. Die Fakten liegen auf dem Tisch – die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie muss dringend an die gelebte Realität in den Alpen angepasst werden. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die europäische Gesetzgebung die Bedrohung für die Almwirtschaft und die Verunsicherung der Bevölkerung ignoriert." Tirols Bauernbundobmann fordert daher, dass der Änderungsvorschlag der FFH-Richtlinie schnellstmöglich beschlossen wird. So könne die Rechtslage in Einklang mit der gelebten Praxis und den aktuellen Herausforderungen vor Ort gebracht werden. „Der Weg ist jetzt frei, die EU muss die notwendigen Schritte einleiten, um den Schutzstatus des Wolfs europaweit zu senken und den Regionen die nötige Handlungsfähigkeit zu geben", so Geisler.

 

 

 

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