05.12.2024

Viele Tiroler Familien wünschen sich ein Dach über dem Kopf. Die Leerstandsabgabe soll helfen. (Foto: JenkoAtaman – stock.adobe.com)
Die neu zu schaffende Möglichkeit einer deutlichen Erhöhung der Leerstandsabgabe sei ein sinnvolles Instrument, um Wohnraum zu mobilisieren, meint LAbg. Christoph Appler, Raumordnungssprecher der Volkspartei: „Unser gemeinsames Ziel ist, Wohnraum für die Tirolerinnen und Tiroler zu schaffen. Dazu muss aber nicht nur gebaut werden, denn etwa allein in der Landeshauptstadt Innsbruck stehen laut städtischen Angaben derzeit rund 3.500 Wohnungen leer. Würde man diese in die Vermietung bringen, nimmt man viel Druck vom Wohnungsmarkt, junge Familien können sich dann wieder das Wohnen leisten.“ Das Gutachten von Amann und Mundt, das dieser Novelle zu Grunde liegt, zeige auf, dass Sanktionen alleine nicht reichen werden, sondern es auch positive Anreize brauche. Ebendiese habe das Land Tirol bereits gesetzt, etwa durch die Initiative „Sicheres Vermieten“, so Appler.
Entscheidungsfreiheit für die Gemeinden
Künftig sollen außerdem die Gemeinden die Entscheidungsfreiheit haben, inwiefern sie die gesetzlichen Möglichkeiten bei der Leerstandsabgabe voll ausschöpfen wollen. „Diese Flexibilität ist uns wichtig, damit die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor Ort jeweils selbst entscheiden können, und von Immobilienspekulation besonders betroffene Gemeinden einen möglichst weitläufigen Gestaltungsspielraum haben. Denn wir wissen, es gibt Regionen in Tirol, da ist der Wohndruck enorm, andernorts ist die Leerstandsabgabe wenig relevant. Es ist daher nur logisch, den Gemeinden diese Entscheidung zu überlassen“, so Appler. Gemeinden sollen künftig die Möglichkeit haben, sogenannte Registerabfragen durchzuführen, um einen genaueren Überblick über tatsächlichen Leerstand zu bekommen. „Mit dieser Maßnahme erhöhen wir die Transparenz und schaffen eine bessere Grundlage, um Leerstand gezielt zu bekämpfen“, betont Appler. Tirol gehe als erstes Bundesland diesen neuen Weg.
Das Gutachten ist einsehbar unter: www.tirol.gv.at

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