21.11.2024

LA Christoph Appler sprach dazu im Tiroler Landtag: „Nicht nur, dass dies bedeuten würde, die Systematik der örtlichen Raumordnung zu ändern, bei der geregelt wird, was wo gebaut wird, sondern würde dies auch den Druck auf die Bürgermeister und Gemeinderäte verschieben." Auch gab Appler zu bedenken, dass somit die Gefahr groß wäre, dass eine Deponie dann ein handelbares Gut wäre. „Für so eine Widmung muss ein Grundstückseigentümer ansuchen. Hat er die Widmung, könnte er die Befüllung an einen Bestbieter vergeben, was massive und direkte Auswirkungen auf den Deponie- und damit auch auf die Baupreise hätte", skizziert Appler die Folgen, die so ein Vorgehen, das von Teilen der Opposition gewünscht wurde, mit sich ziehen würde. „Auch würde eine massive Verteuerung stattfinden, wenn sich nicht genügend Gemeinden für eine Widmung finden. Gar nicht zu sprechen davon, was dies für einen immensen Umwegverkehr durch das ganze Land auslösen würde."
Die Gemeinden haben im neuen AWG (Abfallwirtschaftsgesetz) jetzt auch ein Recht zur Stellungnahme bei Deponien unter 100.000 m³, was laut Appler eine wesentliche Besserstellung gegenüber dem alten Gesetz ist.
„Wir wollen weiterhin ein Sachverständigenverfahren mit Experten, die, Verträglichkeit, Notwendigkeit und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ,beurteilen. Klare, nachvollziehbare Entscheidungen der Experten und nicht, wie es Teile der Opposition gefordert haben, dass die Gemeinden diesen Streit ausfechten müssen. Das würde die Spaltung im Ort befeuern. Denn auch die Gemeinden können nur mittels aufwendigsten und teuren Verfahren eine fachliche Beurteilung treffen." Abschließend hielt Appler fest: „Die derzeitige Entscheidungsfindung sichert sowohl Verträglichkeit sowie Notwendigkeit."

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