Novelle Campinggesetz auch zum Umwelt- und Eigentumsschutz

LA Christoph Appler sprach zur Novellierung des Campinggesetzes.

08.10.2024

Insbesondere im Zusammenhang mit der zurückliegenden Corona-Pandemie kam es zu einer positiven Entwicklung des Campingwesens, aber auch zu laufenden Veränderungen im Bereich des Campingtourismus. Im Interesse der Schaffung bedarfsgerechter Angebote und der Aufrechterhaltung der Konkurrenzfähigkeit am europäischen Markt, jedoch auch unter Berücksichtigung des Umwelt- und Eigentumsschutzes wurde nun das Gesetz sachgerecht auf die angeführten Entwicklungen angepasst. 

Im Bereich der Mobilheime werden derzeit durchaus restriktiven Regelungen etwas gelockert. Missbräuche wie der Errichtung von unbeweglichen oder nahezu unbeweglichen Unterkünften erheblicher Größe und nach Art von Fertigteilhäusern soll jedoch weiterhin entgegengewirkt werden.

LAbg. Christoph Appler sprach zur Novellierung des Campinggesetzes. „Mit dieser Novelle wird zum einen das Gesetz verschärft, weil nun wildcampen und alles, was nicht in einem Campingplatz stattfindet, verboten ist. Damit das Gesetz auch eingehalten wird, werden die Strafen nahezu verdoppelt. Letztendlich geht es um den Schutz unserer Umwelt, wegen der Müllentsorgung, aber auch um den Schutz von Privateigentum, wie Wald und Wiese", so Appler gegenüber der Tiroler Bauernzeitung. Er ergänzte: „Gemeinden können Übernachtungsplätze für Camper widmen. Vielleicht wäre das für das ein oder andere Ausflugsgasthaus eine Idee."

 

 

 

 

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