23.05.2024

„Besonders die Ergänzung der Selbstbewirtschaftung in der Grundsatzbestimmung des TGVG ist ein klares Bekenntnis im Sinne des aktiven Bauernstandes, sichert doch nur eine aktive landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen die Selbstversorgung im Land ab und ist die Produktionsgrundlage hochwertigster Lebens- und Futtermittel in den jeweiligen Regionen", so Agrarklubobmann Martin Mayerl im Anschluss an die Landtagsdebatte. „Mit den beschlossenen Anpassungen können wir auch in Zukunft mit unseren knappen nutzbaren Flächen die Bevölkerung versorgen", so Mayerl. „Jedoch muss es auch in Zukunft möglich sein, in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Wohnraum für junge Menschen zu schaffen und gleichzeitig das Wirtschaften vor Ort zu ermöglichen. Gelingen wird uns das nur, wenn Gemeinden, Wirtschaft und Landwirtschaft eng zusammenarbeiten zum Wohle der Bewohner unseres Landes."
Einige Änderungen im Überblick:

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