Die Rückkehr des Bibers führt zu ernsten Problemen in Osttirol

LK-Präsident Josef Hechenberger und Bezirksbauernobmann Martin Mayerl machten sich vergangene Woche ein Bild von den Schäden.

09.05.2024

LK-Präsident Josef Hechenberger und
Werner Winkler begutachten
die durch einen Biber verursachten
Schäden.
(Foto: Privat)


Die Wiederansiedelung des Bibers führt in den Gemeinden Dölsach und Nikolsdorf vermehrt zu Problemen. Vermerkt sind in diesem Gebiet zwei Biberburgen in Lavant und Dölsach. Die Konflikte, die sich durch das Zusammenleben von Mensch und Biber inzwischen ergeben, sind vielfältig und nicht länger zu ignorieren.

Problematisch sind die Grabaktivitäten des Nagetieres sowie verursachte Verklausungen, die Überschwemmungen zur Folge haben. Biber legen ihre Baue meist in der Uferböschung von Gewässern an. Dazu graben sie Tunnel in das Erdreich, die mehrere Meter lang sein können und in bis zu 1,50 Meter Tiefe liegen. 

Zunehmender Schaden

Werner Winkler, Obmann der Entwässerungsgenossenschaft, kennt die Folgen dieser „Fluchttunnel“ aus eigener Erfahrung: „Wir haben mittlerweile mit erheblichen Schäden an Wegen und Entwässerungssystemen zu kämpfen. Natürlich kann man jedes durch einen Biber verursachte Loch wieder schließen, das Problem sind aber die unterirdischen Tunnel, die man nicht sehen kann. Es ist nicht vorhersehbar, wann und wo die Decke dieser Tunnel nachgibt. Betroffen sind davon sowohl Felder als auch Wege. Traktoren können in untergrabenen Feldern einbrechen, und die Gefährdung von Radfahrern, Kindern und Reitern kann man meiner Meinung nach nicht mehr verantworten. Hinzu kommt, dass angebissene Bäume jederzeit auf die Fahrbahn fallen können. Zum Glück hatten wir bislang noch keinen Personenschaden. Dazu wird es aber mit Sicherheit kommen, wenn wir diese mittlerweile schon lebensgefährliche Situation nicht in den Griff bekommen.“ In einer Wegverlegung sieht Winkler keine Lösung, da die Fluchttunnel teilweise 50 bis 60 Meter von der Biberburg wegführen.

Das betroffene Gebiet ist etwa 500 Hektar groß. Es handelt sich um ein intensiv bewirtschaftetes Gewerbegebiet, in dem sich unter anderem der Flugplatz Nikolsdorf sowie ein Landesforstgarten befinden. Ebenso betroffen sind vernässte landwirtschaftliche Nutzflächen und private Häuser. „Die Entwässerungssysteme nehmen zunehmend Schaden und werden in ihrer Funktionsweise gestört. Die Vorflutgräben sind bereits komplett ausgereizt“, so das Fazit von Werner Winkler. 

Frage der Verantwortung

Unklar ist auch die Haftungsfrage. Werner Winkler setzt nun auf die Flucht nach vorne: „Man wird mit diesem Problem komplett allein gelassen. Als Obmann bin ich für die Sicherheit zuständig, da das Einzugsgebiet so groß ist, kann ich aber nur Schadensbegrenzung betreiben. Im Sommer ist Vogelschutzzeit, im Winter muss man Rücksicht auf den Biber nehmen. Der Handlungsraum ist dadurch stark eingeschränkt. Man hat das Gefühl, als Eigentümer hat man, bis auf die Schäden zu zahlen, kein Mitspracherecht.“ Zudem gibt es laufende Verwaltungsstrafverfahren, wenn man die Funktionsfähigkeit der Entwässerungskanäle aufrecht hält.

Handlungsbedarf

Der Biber steht in Tirol nach europäischem Recht, nach dem Tiroler Naturschutzgesetz und der Tiroler Naturschutzverordnung unter Schutz und ist nach europäischem Recht in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) gelistet. Demnach sind alle absichtlichen Formen des Fangens oder des Tötens, jedes absichtliche Stören, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeit, jedes Beschädigen oder Vernichten der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wie auch der Besitz, Transport, Handel oder Austausch verboten. 

Auch LAbg. und Bezirksbauernobmann Martin Mayerl sieht nach einem Lokalaugenschein mit LK-Präsident Josef Hechenberger Handlungsbedarf: „Das Thema ist schon seit Längerem bekannt, hat aber seit zwei bis drei Jahren an Intensität gewonnen. Viele Bauern sind von den Folgen direkt und indirekt betroffen. Leider stößt man bei den zuständigen Naturschutzbehörden auf Unverständnis und findet keine praxisnahen Lösungen. Hier sind wir politisch gefordert, den notwendigen rechtlichen Handlungsspielraum zu schaffen, welcher den Biber zwar schützt, aber auch der Sicherheit der Menschen und der Landwirtschaft den notwendigen Stellenwert gibt.“ 

 
 

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