Entschädigungsfrist wird überarbeitet

Am 15. Juli tritt die überarbeitete „Entschädigungsrichtlinie Große Beutegreifer“ in Kraft.

25.05.2023

Bei frühzeitigem Almabtrieb entstandene Futterkosten können gefördert werden. (Foto: agrarfoto.com)


Die Entschädigungsrichtlinie umfasst den Ausgleich von Schäden und dem damit verbundenen materiellen Verlust der Betroffenen, die von Bär, Wolf, Luchs und Goldschakal verursacht werden. Für eine erleichterte Antragstellung zur Abgeltung von Schadenfällen gelten künftig längere Fristen.

Ansuchen müssen innerhalb von zwei Monaten nach Schadeneintritt bei der zuständigen Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht einlangen. Für die Entschädigung von abgängigen Tieren läuft die Zweimonatsfrist ab dem Almabtrieb, bei der Förderung der Futterkosten nach erfolgtem vorzeitigen Almabtrieb. Alle Anträge müssen bis spätestens 1. Dezember einlangen. Für Schadereignisse nach dem 15. November kann die zweimonatige Frist bis zum Jahresanfang berücksichtigt werden.

Vorzeitiger Almabtrieb
Bei örtlich konzentriertem Auftreten von Nutztierrissen durch große Beutegreifer kann ein vorzeitiger Almabtrieb erforderlich sein. Falls ein Almabtrieb mindestens zwei Wochen vor dem ursprünglich geplanten Almabtrieb erfolgt, kann um Förderung der entstandenen Futterkosten angesucht werden. Um die Futterkosten berücksichtigen zu können, muss der entsprechende Umstand der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht vor oder unmittelbar nach erfolgtem vorzeitigen Almabtrieb mitgeteilt werden. Der Förderantrag selbst kann dann binnen zwei Monaten gestellt werden.

Online-Anträge
In Kürze wird es möglich sein, Anträge auf Entschädigung online zu stellen. Die bisher üblichen, aktuellen Formulare werden weiterhin vom Rissbegutachter übermittelt und sind auch auf der Internetanwendung des Landes Tirol zu finden.

Weitere Informationen unter www.tirol.gv.at/schadenmeldung

 

Teilen

Unsere aktuellen Termine

Sprechtag
Dienstag, 18. November 2025
BLK St. Johann i.T.

Details

Sprechtag
Mittwoch, 19. November 2025
BLK Wörgl

Details

Sprechtag
Dienstag, 25. November 2025
BLK Lienz

Details

Sprechtag
Mittwoch, 26. November 2025
BLK Reutte

Details

Bauernbund Wetterservice

Über 160.000 Mitglieder nahmen auch heuer unsere Bauernbund-Agrarwetterhotline in Anspruch. Ab Anfang April steht euch dieses Service wieder zur Verfügung.

aktuelles Wetter

Wozu Tiroler Bauernbund?

In unserem Imagefilm und der Infobroschüre erfahren Sie mehr über Ursprung, Aufgaben, Ziele und die Bedeutung des Tiroler Bauernbundes.

Aktuelle Videos

Broschüre

Warntafel hier bestellen

Bestellungen unter tbb@tiroler-bauernbund.at bzw. telefonisch unter +43 512 59 900-12

Für Bauernbund-Mitglieder: 20 Euro inkl. Versand | Für alle anderen: 30 Euro exkl. Versand

 

 

Volltextsuche

Die einfache Suche nach Personen, Orten, Dingen und Terminen!

Tiroler Bauernbund · Brixner Straße 1 · 6020 Innsbruck | +43 512 59 900-12 | tbb@tiroler-bauernbund.at
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

powered by webEdition CMS