Abschussverordnungen für drei Wölfe erlassen

Sowohl für den Wolf, der in Assling in Osttirol ein Schaf auf einer geschützten Heimweide gerissen hat, als auch für den Wolf im Ötztal, der vier Schafe im Bereich Leierstal-Alm gerissen hat, wurden vergangene Woche Abschussverordnungen erlassen. Diese Genehmigung gilt für jeweils acht Wochen in den jeweiligen Jagdgebieten – in Osttirol in 39 Jagdgebieten, im Ötztal in 45 Jagdgebieten.

25.05.2023

(Foto: Winterbilder – stock.adobe.com)


Anfang dieser Woche wurde zusätzlich ein weiterer Wolf in Matrei in Osttirol nach wiederholten Rissen auf Almen im Gemeindegebiet zum Abschuss freigegeben. Die Anordnung gilt für 32 Jagdgebiete und dauert ebenso acht Wochen. Konkreter Wolfsverdacht besteht bei drei Rissereignissen auf der Arnitzalm sowie auf der Hoferalm in Matrei i. O. Im Gemeindegebiet von Virgen wurden am vergangenen Samstag sechs tote Schafe gefunden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf gerissen wurden. „Wir nutzen den geringen Handlungsspielraum, den uns die FFH-Richtlinie bietet. Wissend, dass es nicht leicht ist, bitten wir die Jagdausübungsberechtigten im Sinne der Almwirtschaft um ihre tatkräftige Mithilfe", so LHStv. Josef Geisler.

Kriterien für eine Entnahme
Für einen Abschuss müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen des im Jänner novellierten Tiroler Jagdgesetzes erfüllt sein. Erst dann erfolgt die sogenannte Abschussgenehmigung, formal eine Maßnahmenverordnung. Entnommen werden können Schadtiere, die fachgerechte Herdenschutzzäune überwinden oder auf nicht schützbaren Almen mehr als einmal Nutztiere reißen oder bei einem Riss mindestens fünf Schafe töten oder verletzen. Bei ausreichendem Verdacht auf ein Großraubtier muss nicht mehr auf den DNA-Nachweis gewartet werden.

 

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