Photovoltaik in die Höhe bringen

Acht Millionen Euro Förderbudget stellt das Land Tirol zur Errichtung von PV-Paneelen auf bebauten Grundstücken und bereits befestigten Flächen bereit.

20.04.2023


(Foto: peterschreiber.media/stock.adobe.com)


Fünf Millionen Quadratmeter Photovoltaik-Flächen sollen in dieser Legislaturperiode – bodensparend – errichtet werden. Dafür sollen PV-Paneele auf bebauten Grundstücken und bereits befestigten Flächen anstatt auf Freiflächen und wertvollen Grünflächen errichtet werden. Dafür benötigt es aber Unterkonstruktionen, die im Vergleich zu Großanlagen auf Grünflächen teurer sind. Diesen „Wettbewerbsnachteil“ will die Tiroler Landesregierung nun ausgleichen. 

Deshalb stellt das Land Tirol acht Millionen Euro Förderbudget für deren Errichtung bereit. Die Tiroler Landesregierung beschloss auf Antrag von LH Anton Mattle den Start des ersten Fördercalls. Ab 15. Mai können Förderanträge für PV-Anlagen mit einer Modulspitzenleistung von mindestens 100 Kilowatt-Peak auf Flächen mit Oberflächen wie Asphalt oder Beton (z. B. Parkplätze, Lagerräume oder sonstigen Betriebsflächen) eingereicht werden. Die maximale Förderhöhe von jeweils bis zu 250.000 Euro soll Anreiz für Unternehmen, Vereine oder Gemeinden in Tirol sein, PV-Anlagen auf ihren verfügbaren Flächen zu installieren. Für die PV-Anlagen selbst stehen Förderungen des Bundes zur Verfügung.

PV-Ausbau beschleunigen
„Tirol wechselt mit der heute beschlossenen Förderung, aber auch durch Erleichterungen in der Bau- und Raumordnung, in Sachen PV-Ausbau auf die Überholspur“, bekräftigt der für Energie, Bau- und Raumordnung zuständige LHStv. Josef Geisler. Sonnenkraft spielt in der Energiestrategie des Landes „Tirol energieautonom 2050“ eine tragende Rolle. 19 Prozent des gesamten Energiebedarfs sollen bis 2050 durch PV-Anlagen gewonnen werden – der Großteil davon (85 Prozent) über Anlagen auf Dächern und Fassaden an Gebäuden.
Das PV-Ausbau-Tempo nahm bereits in den vergangenen Monaten Fahrt auf: Im Jahr 2022 wurden 3.300 neue PV-Anlagen in Tirol errichtet. Die Energiegewinnung aus Sonnenkraft stieg dadurch um 35 Prozent. „Zudem werden durch höhere Einspeisetarife auch die privaten Anlagen größer und verzeichnen eine Leistung zwischen fünf und 20 Kilowatt-Peak. Darauf reagieren wir mit Erleichterungen in der Bau- und Raumordnung“, verweist LHStv. Geisler auf weitere Neuerungen.

PV-Anlagen im Privatbereich
Dabei stehen vereinfachte Verfahren im Fokus. Gebäudenahe PV-Anlagen,  also Anlagen an Dach- oder Wandflächen, die in einem maximalen Abstand von 30 Zentimetern von der Dachhaut oder auf Flachdächern (15 Grad) errichtet werden, sind künftig bis zu 100 Quadratmeter weder anzeige- noch bewilligungspflichtig. Bislang waren es 20 Quadratmeter. Ab 100 Quadratmeter braucht es für gebäudeanliegende PV-Anlagen auch nur eine Bauanzeige, aber keine Bewilligung. Zusätzlich dürfen freistehende PV-Anlagen oder beispielsweise gebäudeanliegende Anlagen auf Carports auch in Mindestabstandsflächen errichtet werden. „In diese neue Regelungen fallen beinahe alle privaten PV-Anlagen. Jedes Dach und jeder Parkplatz soll ein Kraftwerk sein – Solarparks auf grünen Wiesen wird es in Tirol nicht im großen Stil geben“, betont LHStv. Geisler.
„Die neue Förderrichtlinie für die Unterkonstruktion von großen PV-Anlagen auf befestigten Flächen und die Erleichterungen in der Bau- und Raumordnung werden uns in der Energieautonomie einen großen Schritt weiterbringen“, sind LH Mattle und LHStv. Geisler überzeugt. 

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