Überbrückungskredite bei fehlender Liquidität

Der Landeskulturfonds bietet Liquiditätssicherungskredite für betroffene landwirtschaftliche Betriebe an.

02.04.2020

Tirol setzt auf schnelle Hilfe. Auf Initiative von Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler bietet der Landeskulturfonds (LKF) ab sofort sogenannte Liquiditätssicherungskredite an. Diese Kredite stellen eine Hilfe für all jene Landwirtschaftsbetriebe dar, die durch die Corona-Pandemie seit Anfang März innerhalb eines halben Jahres mit Einnahmenausfällen oder zusätzlichen Kosten im Ausmaß von mindestens 10.000 Euro betroffen sind.


Auch wenn die landwirtschaftliche Produktion mehr oder weniger in vollem Umfang in die Vegetationsperiode starten kann, sind einige Teilbereiche der Landwirtschaft von der CoronaKrise stark betroffen. „Von bäuerlichen Betrieben, die hinsichtlich Absatz auf Gastronomie, Hotellerie und Küchen der öffentlichen Verpflegung stark angewiesen sind, über den Zuchtbetrieb bis zum Urlaub-am-BauernhofBetrieb, der bereits erhaltene – und verplante – Anzahlungen seiner Gäste wieder zurückzahlen muss und in den nächsten Monaten keine Einnahmen aus der Vermietung lukrieren
kann, reicht die Palette der betroffenen Betriebe", schildert LHStv. Josef Geisler die aktuelle Situation einiger Höfe in Tirol. Sie alle haben aktuell mit einem enormen Liquiditätsengpass zu  ämpfen, wobei gleichzeitig die Kosten mit dem Start in den Frühling und damit in die Vegetationsperiode in vollem Umfang anfallen.


Geisler dazu: „Im Sinne einer Grundausstattung mit Liquidität bietet der Landeskulturfonds, dessen gesetzlicher Auftrag immer auch die Unterstützung von in Not geratenen land und forstwirtschaftlichen Betriebe darstellte, nunmehr kurzfristige Überbrückungskredite an. Damit sollen den bäuerlichen Betrieben möglichst unbürokratisch die notwendigen finanziellen Mittel zur Bezahlung der wichtigsten betrieblichen Ausgaben schnell zur Verfügung gestellt werden." Dadurch werde nicht nur die landwirtschaftliche Produktion und damit die Nahversorgung mit regionalen Lebensmitteln sichergestellt, sondern auch der Aufgabe von Betrieben entgegengewirkt und ein Beitrag zur notwendigen flächendeckenden Bewirtschaftung geleistet. „Ebenfalls in Vorbereitung ist eine Stundung der AIK-Kredite für Juni und Dezember", erklärt Geisler gegenüber der Bauernzeitung.


Sechs Monate anrechenbar
Während der Härtefallfonds des Bundes nur von Vollerwerbsbetrieben angesprochen werden kann, stehen die Liquiditätssicherungskredite des Landeskulturfonds allen Tiroler landwirtschaftlichen Betrieben sowohl im Voll- wie auch im Nebenerwerb zur Verfügung. Thomas Danzl, Geschäftsführer des Landeskulturfonds, erklärt: „Die Mindestkreditsumme beträgt 10.000 Euro, maximal  können 100.000 Euro beantragt werden." Anrechenbar sind Einnahmenausfälle bzw. versunkene oder zusätzliche Kosten auf eine Zeitspanne von sechs Monaten, beginnend mit 1. März 2020. „Durch diese Hochrechnung, die durch Umsatzlisten, Buchungsbestätigungen und ähnliche Nachweise aus den Vergleichsmonaten des Vorjahres nachgewiesen werden muss, erwarten wir eine beträchtliche Zahl an landwirtschaftlichen Betrieben, die diese Kredituntergrenze von mindestens 10.000 Euro erreichen und möglicherweise einen Antrag auf einen Liquiditätssicherungskredit stellen werden", erläutert Danzl. 

Die Details zur Abwicklung der Liquiditätssicherungskredite sowie das Antragsformular und die notwendigen Beilagen finden Sie unter www.landeskulturfonds.tirol.

 

BEDINGUNGEN UND ANTRAGSTELLUNG

Antragsteller:
■ Landwirtschaftsbetriebe im Vollund Nebenerwerb, die in Tirol einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften. Gewerbliche Betriebe sind  ausgeschlossen.

Voraussetzungen:
■ Einnahmenausfälle und/oder höhere Kosten durch die Corona-Pandemie sind bei der Antragstellung schriftlich nachzuweisen (Umsatzlisten, Rechnungen, Stornierungen,
Buchungen usw. jeweils in Vergleich mit den Vorjahresmonaten)
■ Anrechenbarkeit von Einnahmenausfällen/Kosten frühestens ab 01. 03. 2020 und maximal sechs Monate ab erstmaligem Auftreten
■ Einnahmenausfälle/Kosten müssen mindestens 10.000 Euro über einen Zeitraum von sechs Monaten betragen


Art und Höhe des Liquiditätssicherungskredites:
■ Kredituntergrenze 10.000 Euro, Kreditobergrenze 100.000 Euro
■ Maximale Kreditlaufzeit fünf Jahre
■ Zinssatz: 2020 zinsfrei, anschl. 6-Mo-Euribor + 1 Prozent (Mindestzinssatz 1 Prozent, Zinsobergrenze 4 Prozent); keine zusätzlichen Kosten, Spesen, Gebühren (Sollzinssatz =
Effektivzinssatz)
■ Tilgungsfreies Anlaufjahr möglich (erstmalige Rückzahlung 01. 06. 2021)


Förderungsabwicklung:
1. Antragsformular und Beilagen unter www.landeskulturfonds.tirol herunterladen und ausfüllen.
2. Der ausgefüllte Antrag wird an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Agrarwirtschaft, agrarwirtschaft@tirol.gv.at zur Bearbeitung geschickt. Folgende Beilagen sind anzuschließen:
■ Aufstellung der Einnahmenausfälle und/oder zusätzlichen Kosten frühestens ab 01. 03. 2020 auf die Dauer eines halben Jahres durch Gegenüberstellung mit den Vergleichs
monaten des Vorjahres mittels Umsatzlisten, Buchungsbestätigungen und ähnlichen tauglichen Nachweisen.
■ Aufstellung über bereits bestehende Schulden und Rückzahlungsverpflichtungen
3. Bearbeitung und Plausibilisierung des angegebenen Schadensausmaßes sowie Feststellung der Rückzahlungsfähigkeit des Liquiditätssicherungskredites
4. Abwicklung, ggf. hypothekarische Besicherung und Auszahlung durch den Landeskulturfonds

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