Appler: „Der Baulandmobilisierungsabgabe die Giftzähne gezogen.“

Der Tiroler Landtag hat mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ die Baulandmobilisierungsabgabe beschlossen. Der Bauernbund sah sie kritisch und setzte sich für umfassende Ausnahmen ein, um bäuerliche Betriebe vor zusätzlichen Belastungen zu schützen und ihre Entwicklung abzusichern.

08.10.2026

Mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ hat der Tiroler Landtag die Baulandmobilisierungsabgabe beschlossen. Der Tiroler Bauernbund hatte die Abgabe von Beginn an kritisch gesehen und vor zusätzlichen Belastungen für die Landwirtschaft gewarnt. Entscheidend war daher, umfassende Ausnahmen durchzusetzen und die Entwicklungsmöglichkeiten bäuerlicher Betriebe langfristig abzusichern.

Die Baulandmobilisierungsabgabe soll den Gemeinden künftig ein Instrument geben, um langfristig unbebautes, gewidmetes Bauland zu mobilisieren. Das Gesetz tritt 2027 in Kraft, ab 2032 können die Gemeinden die Abgabe einheben. Ob und in welcher Höhe sie davon Gebrauch machen, entscheidet der jeweilige Gemeinderat.

„Wir haben nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass wir diese Abgabe kritisch sehen. Sie war ein politischer Deal mit der SPÖ unter Georg Dornauer – im Gegenzug für die Zustimmung zum Tiroler Weg beim Wolf. Für uns war deshalb von Anfang an klar: Wenn dieses Gesetz kommt, dann darf es keinesfalls die Entwicklung unserer bäuerlichen Betriebe behindern“, erklärt LAbg. Christoph Appler.

Der Bauernbund hat deshalb bereits im Vorfeld entsprechende Ausnahmen eingefordert. In der nun beschlossenen Fassung sind landwirtschaftliche Betriebsflächen von der Abgabe ausgenommen. Damit wird sichergestellt, dass Flächen, die für die künftige betriebliche Entwicklung eines Hofes benötigt werden, nicht durch eine zusätzliche Abgabe belastet werden. Weitere Ausnahmen gelten unter anderem bei familiärem Eigenbedarf, für neu erworbene Grundstücke sowie in Fällen, in denen eine Bebauung rechtlich nicht möglich ist. Auch bei einer angeregten beziehungsweise akzeptierten Rückwidmung in Freiland fällt keine Abgabe an.

„Ein landwirtschaftlicher Betrieb muss sich entwickeln können. Niemand weiß heute, welche Flächen die nächste Generation in einigen Jahren für einen Stall, ein Wirtschaftsgebäude oder andere betriebliche Entwicklungen braucht. Diese Möglichkeiten dürfen wir unseren Bauernfamilien nicht verbauen“, betont Appler.

Für den Bauernbund seien mit den beschlossenen Ausnahmen wesentliche Kritikpunkte berücksichtigt worden. „Wir hätten diese Abgabe nicht gebraucht. Aber wenn sie kommt, war es unsere Aufgabe, ihr die Giftzähne zu ziehen. Das ist uns für die Landwirtschaft in wesentlichen Punkten gelungen“, so Appler abschließend.

© VP Tirol

 

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