08.10.2026

Vergangene Woche fand die Oktober-Sitzung des Tiroler Landtags statt. Zwei für die Landwirtschaft besonders relevante Gesetzesvorhaben wurden beschlossen: die Novelle des Tiroler Höfegesetzes sowie die Baulandmobilisierungsabgabe.
Das Tiroler Höfegesetz besteht seit 1900 und soll verhindern, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe zersplittert werden. Geschlossene Höfe sollen als wirtschaftliche Einheiten erhalten bleiben. Die nun beschlossene Novelle betrifft den landesrechtlichen Teil des Höferechts; die bundesrechtlichen Bestimmungen zum Anerbenrecht bleiben unverändert.
Eine zentrale Änderung betrifft die Mindestertragsleistung: Künftig reicht die Ertragsfähigkeit zur angemessenen Erhaltung einer erwachsenen Person. 2016 war diese Grenze bereits von einer mindestens fünfköpfigen Familie auf zwei Erwachsene gesenkt worden. Damit wird die landesrechtliche Regelung an das seit 2019 geltende Anerbenrecht angeglichen.
Zudem wird genauer festgelegt, welche Einkünfte zur Ertragsfähigkeit eines Hofes zählen. Neben der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion können unter anderem Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof und weitere unmittelbar mit der Betriebsführung verbundene Einkünfte berücksichtigt werden. Mindestens ein Drittel des notwendigen Ertrags muss weiterhin aus der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen stammen. Zu- und Abschreibungen von Grundstücken bis 300 Quadratmeter sollen zudem einmalig pro geschlossenem Hof ohne höferechtliche Genehmigung möglich sein.
VP-Landtagsabgeordneter Andreas Kirchmair erklärte vor dem Landtag: „Seit 1900 bis zum Jahr 2026 hat sich logischerweise natürlich auch unsere Landwirtschaft verändert. Aber das Ziel des Höferechtes, den geschlossenen Hof als wirtschaftliche Einheit, ist immer noch das gleiche.“
Die Novelle wurde gegen die Stimmen von FPÖ und Liste Fritz beschlossen.
In seinem Redebeitrag offenbarte FPÖ-Parteiobmann Markus Abwerzger eine erschreckend landwirtschaftsfeindliche Haltung gegenüber den Tiroler Bauernfamilien. Mehrfach sprach er davon, dass es durch die Novellierung des Tiroler Höfegesetzes zu einer Benachteiligung der weichenden Erben kommen würde, und forderte, deren Pflichtteil am Verkehrswert der Höfe zu bemessen und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, am Ertragswert – mit fatalen Folgen für Hofübernahmen und den Fortbestand bäuerlicher Familienbetriebe.
Den eigentlichen Schlag ins Gesicht für die kleinstrukturierte Tiroler Berglandwirtschaft lieferte Abwerzger aber mit seiner abschließenden Aussage: „Also, sie züchten nicht überlebensfähige Zwergwirtschaften heran, riskieren menschliche Überlastung und Tierschutzprobleme und schneiden den weichenden Erben den Pflichtteil ab. Das ist genau das, was das Gesetz macht.“
Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler wies diese Aussagen entschieden zurück: „Wer Tirols über Generationen bewirtschaftete Familienbetriebe als ‚nicht überlebensfähige Zwergwirtschaften‘ abqualifiziert, zeigt nicht nur mangelnden Respekt gegenüber tausenden Bauernfamilien, sondern offenbart ein Landwirtschaftsverständnis, das für ein Bergland wie Tirol brandgefährlich ist.“ Wer gleichzeitig Pflichtteile am Verkehrswert fordere, nehme laut Geisler in Kauf, dass Hofübernahmen für die nächste Generation vielfach nicht mehr finanzierbar wären. Mit seinen Anschauungen gefährde Abwerzger genau das, was das Tiroler Höferecht seit Generationen sicherstelle: den Erhalt bäuerlicher Familienbetriebe und die Weitergabe der Höfe an die nächste Generation.
© VP Tirol

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