Startschuss für die Bauernbund-Urwahlen

Nach sechs Jahren wählen im Herbst 2026 die Tiroler Bauern und Bäuerinnen ihre Vertreter neu. Neben den Bauernbund-Urwahlen und den Wahlen der Ortsbauernobmänner und Stellvertreter werden auch in anderen bäuerlichen Vereinigungen die personellen Weichen neu gestellt.

10.09.2026

Bauernbunddirektor Dr. Peter Raggl und Bauernbundobmann LH-Stv. Josef Geisler (Fotos: Tanja Cammerlander, Simon Fischler)


In der Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend und bei den LK Tirol Bäuerinnen sind die Ortswahlen bereits voll im Gange. Im Forum Land werden die Bezirksführungen ab Mitte Oktober gewählt. Vom 9. bis 11. Oktober wählen rund 16.000 Bauernbundmitglieder in 316 Ortsgruppen die Ortsbauernräte und diese aus ihren Reihen die Ortsbauernobmänner und Stellvertreter.

Die Wahlen greifen ineinander und die Auswahl der Funktionäre hat starke Auswirkungen auf die Landwirtschaftskammerwahlen im Februar 2027 und in weiterer Folge auch auf die Gemeinderatswahlen 2028.

„Die Landwirtschaft steht immer vor Herausforderungen“, meint Bauernbundobmann LH-Stv. Josef Geisler. „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die bäuerliche Berufsgruppe mit ihren Anliegen nur dann Gehör findet, wenn sie zusammensteht und geschlossen auftritt. Niemand vertritt die bäuerlichen Interessen, wenn die Bauern es nicht selber tun.“ Die Urwahlen müssen daher ein starkes Signal der bäuerlichen Geschlossenheit sein, so der Bauernbundobmann.

Die Neuwahlen bringen die stets erforderliche Auffrischung und Erneuerung in den bäuerlichen Gremien. Zu den bewährten und erfahrenen Funktionären kommen immer wieder junge, motivierte und unverbrauchte Kräfte hinzu. Vor allem ausscheidende Funktionäre und Mitglieder der Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend, die dem Bauernbund nahestehen, können eine Bereicherung für Bauernbund oder Forum Land sein.

Demokratischste Wahlen

Die Urwahlen des Tiroler Bauernbundes gehören zu den am meisten demokratischen Wahlen überhaupt. Nicht verschiedene Listen oder Personen kandidieren gegeneinander, sondern miteinander werden jene Persönlichkeiten gewählt, die den Mitgliedern am besten geeignet erscheinen. So kommen nur die tüchtigsten Leute mit dem größten Rückhalt in der Ortsgruppe in den Ortsbauernrat. Damit der Bauernbund arbeiten kann, braucht es funktionierende Ortsgruppen, den ständigen Kontakt zur Basis und vor allem motivierte Funktionäre. Anstatt Problemverstärkern braucht es Persönlichkeiten, die Vertrauen und Zuversicht vermitteln. Die Orts-
bauernobmänner und Ortsbauernräte sind daher die wichtigsten Schlüsselpersonen innerhalb des Bauernbundes, mit ihnen steht und fällt der Erfolg.

Bauern müssen sich selbst vertreten

Viele Bauern wenden heute ihre ganze Kraft für die Optimierung des eigenen Betriebes auf. Andere stoßen mit der Doppelbelastung von Nebenerwerbslandwirtschaft und Zweitberuf an ihre Grenzen. Die verfügbare Zeit wird weniger. Idealisten, die unbezahlt und oft auch unbedankt Verantwortung für die Gemeinschaft und die Berufsgruppe übernehmen, sind schwieriger zu finden. Klar ist aber: Bäuerliche Anliegen müssen in erster Linie von den Bauern selbst vertreten werden und können nicht delegiert werden. Die Bauern können sich nicht aus der Verantwortung dem eigenen Berufsstand gegenüber verabschieden. Vor allem auf Orts- und Gemeindeebene fallen viele Entscheidungen, die starke Auswirkungen auf die gesamte Landwirtschaft bzw. auf einzelne Bauern haben. Darin liegt die besondere Bedeutung des Ortsbauernrates.

Wer wählt, der zählt

Bei der Urwahl geht es darum, jene Persönlichkeiten aus unseren Reihen auf die Stimmzettel zu schreiben, die am besten zur Interessenvertretung und zum Interessenausgleich befähigt sind. „Wir alle sind der Bauernbund“, appelliert Bauernbunddirektor Peter Raggl daher an alle Ortsbauernobmänner, eine möglichst vollzählige Wahlbeteiligung sicherzustellen. „Gleichzeitig danke ich allen Funktionären aufrichtig für ihre Arbeit zum Wohle der Tiroler Bauern in den vergangenen sechs Jahren.“


Ausschreibung der Bauernbund-Urwahlen 2026

Gemäß Paragraph 1 der Wahlordnung des Tiroler Bauernbundes hat die Bundesvorstehung des Tiroler Bauernbundes beschlossen, dass die satzungsgemäß alle sechs Jahre stattfindenden Urwahlen des Tiroler Bauernbundes in allen Ortsgruppen zwischen dem 9. und 11. Oktober 2026, also innerhalb von drei Tagen, durchzuführen sind.

Als Stichtag, nach dem sich alle mit der Urwahl zusammenhängenden Termine und Fristen zu richten haben, wurde der 14. August 2026 festgelegt. Die Ortsbauernobmänner werden beauftragt, bis Sonntag, 27. September 2026, den Ortswahlausschuss zu konstituieren. Der Ortswahl-
ausschuss besteht aus dem amtierenden Ortsbauernobmann als Vorsitzenden und zwei weiteren Personen.

Der Stimmzettel, auf dem die Wahlberechtigten ihre Vorschläge für den Ortsbauernrat namhaft machen, ist samt Wahlkuvert und Mitgliederliste in der Zeit vom 5. bis 9. Oktober jedem Stammmitglied und jedem eingetragenen Familienmitglied zuzustellen.

Der Wahlvorgang gilt erst dann als abgeschlossen, wenn möglichst alle Mitglieder der Ortsbauerngruppen ihren Stimmzettel abgegeben haben oder diese eingesammelt wurden. Ob die Stimmzettel wieder eingesammelt werden oder ob/wann/wo die Stimmzettel abzugeben sind, legt der jeweilige Ortswahlausschuss fest.

In Bauernbundortsgruppen mit bis zu 50 Mitgliedern sind 4 Ortsbauernräte, in Ortsgruppen mit 51 bis 100 BB-Mitgliedern sind 6 Ortsbauernräte und in Bauernbundortsgruppen mit über 100 Mitgliedern sind 8 Ortsbauernräte zu wählen.

Der neu gewählte Ortsbauernrat ist vom Vorsitzenden des Ortswahlausschusses bis Mittwoch, 14. Oktober 2026, einzuberufen. Dieser hat dann aus seiner Mitte mittels Stimmzettel den Ortsbauernobmann und dessen Stellvertreter zu wählen. Den Vorsitz bei der Wahl führt das an Jahren älteste Mitglied des neu gewählten Ortsbauernrates.

Nach vollzogener Wahl des Ortsbauernobmannes und dessen Stellvertreters erfolgt die Konstituierung des Ortsbauernrates durch die Einbeziehung der kooptierten Ortsbauernratsmitglieder: die Ortsbäuerin, zwei führende im Ortsverein der Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend tätige Funktionäre, ein Vertreter des Forum Land bzw. der Weichenden, ein Vertreter der Pensionisten sowie der Ortsvertreter des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes. Voraussetzung für die Kooptierung ist die Mitgliedschaft zum Tiroler Bauernbund, sei es als Stammmitglied oder eingetragenes Familienmitglied.

Die Bundesvorstehung des Tiroler Bauernbundes


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