27.08.2026

Die geplante Baulandmobilisierungsabgabe betrifft unbebautes, gewidmetes Bauland. (© Samuel Fuchs)
Die geplante Baulandmobilisierungsabgabe ist derzeit Gegenstand politischer Verhandlungen in Tirol und soll unbebautes, gewidmetes Bauland betreffen. Die Baulandmobilisierungsabgabe ist Teil der Regierungsvereinbarung von 2022, der entsprechende Gesetzesentwurf war zuletzt in Begutachtung. Nun wird über die konkrete Ausgestaltung weiterverhandelt.
Entwicklungsraum für Höfe erhalten
Der Tiroler Bauernbund fordert dabei neben der Absicherung des Eigenbedarfs klare Ausnahmen für Flächen, die landwirtschaftliche Betriebe auch künftig benötigen. Dazu zählen etwa Grundstücke für Stallbauten, Ausläufe und Lagerflächen, aber auch Freiflächen rund um innerörtliche Hofstellen.
NR Josef Hechenberger sieht die geplante Abgabe auch mit Blick auf den Bodenschutz kritisch: „Es kann doch nicht sein, dass man die letzten grünen Flächen, die man innerorts noch hat, möglichst schnell verbauen, möglichst schnell versiegeln will. Zudem macht eine weitere Steuer alles nur noch teurer.“ Gerade Höfe innerhalb von Siedlungsgebieten müssten langfristig ausreichend Spielraum behalten. „Bauernfamilien wollen auch in Zukunft Lebensmittel produzieren, wirtschaften und den Betrieb trotz innerörtlicher Lage weiterentwickleln“, betont Hechenberger.

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