20.08.2026

Die Trockenheit bereitet auch im Almgebiet Sorgen. (Foto: Toni Silberberger)
Andere österreichische Bundesländer sind von den Folgen der Trockenheit noch stärker betroffen, doch auch in Tirol stehen einige Landwirtinnen und Landwirte heuer vor großen Herausforderungen. Während die Bundesregierung an Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene landwirtschaftliche Betriebe arbeitet, setzt auch das Land Tirol zusätzliche Schritte. Bauernbundobmann LH-Stv. Josef Geisler schildert die geplanten Maßnahmen.
Geplant sind eine vorübergehende Ausnahmeregelung für biologische Tierhaltungsbetriebe beim Futtermittelzukauf sowie Unterstützungen für die Nachsaat und Neuanlage trockengeschädigter Grünlandflächen. Gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig soll zudem eine Stundung der im Dezember fälligen zweiten Rate der Agrarinvestitionskredite ermöglicht werden. Gleichzeitig verweist das Land auf bereits bestehende Maßnahmen in den Bereichen Bewässerung und Wasserversorgung, Dürreversicherung sowie Investitionen in klimafitte Ställe.
Neu geplant sind gezielte Unterstützungsmaßnahmen für die Nachsaat und Neuanlage von Grünlandflächen, die durch die Trockenheit geschädigt wurden. Ziel ist es, ausgeglichene Grünlandbestände wiederherzustellen und eine geschlossene Grasnarbe zu schaffen, um die Futterversorgung durch wirtschaftseigene Futtermittel langfristig abzusichern. Im Sinne der Klimawandelanpassung sollen dabei trockenresistentere Pflanzen in die Bestände eingebracht und diese damit widerstandsfähiger gegen zukünftige Hitzeperioden gemacht werden.
Bereits seit Längerem setzt das Land Tirol auf Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserversorgung und Bewässerung in der Landwirtschaft. Angesichts der heurigen Trockenheit soll dieser Bereich weiter an Bedeutung gewinnen.
„Die Trockenheit des heurigen Jahres zeigt uns einmal mehr, dass wir uns noch intensiver mit dem Thema Wasserversorgung in der Landwirtschaft auseinandersetzen müssen – und zwar bevor es wirklich kritisch wird. Obwohl wir die Auswirkungen auch in Tirol spüren, sind wir im österreichweiten Vergleich bisher mit einem blauen Auge davon gekommen. Das darf aber kein Grund sein, die Hände in den Schoß zu legen. Trockenperioden können künftig häufiger und länger auftreten – darauf müssen wir uns einstellen“, so Geisler. Die aktuellen Auswirkungen würden zeigen, dass Vorsorge notwendig ist. „Es geht darum, rechtzeitig die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Trockenheit nicht zum unkalkulierbaren Risiko für die Betriebe wird. Mit gezielten Investitionen in effiziente Bewässerung können wir die Landwirtschaft widerstandsfähiger gegenüber längeren Trockenperioden machen.“
Bei der Wasserversorgung auf Almen liegt der Fokus auf der Erschließung neuer Quellen sowie der Modernisierung bestehender Fassungen und Speicher für Mensch und Tier.
Auch die Bewässerung wird als wichtige Maßnahme zur Klimawandelanpassung vorangetrieben. Dazu zählen der Ausbau und die Instandsetzung von Bewässerungseinrichtungen, die als Grundlage für den Fortbestand der Berglandwirtschaft dienen.
Eine weitere Entlastungsmaßnahme für betroffene Betriebe soll bei den Agrarinvestitionskrediten, kurz AIK, ansetzen. Angesichts der anhal-
tenden Trockenheit wird die Tiroler Landesregierung gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig eine kurzfristige finanzielle Entlastung für bäuerliche Betriebe fordern, ebenso zusätzlich Zinszuschüsse für Betriebsmittelkredite.
Konkret soll so die im Dezember 2026 fällige zweite Rate der Agrarinvestitionskredite österreichweit gestundet und an das Ende der Kreditlaufzeit angehängt werden. Für die betroffenen Bauern entfiele damit vorerst die Rückzahlung der Rate; zu bezahlen wären lediglich die anfallenden Zinsen. Die Maßnahme solle insbesondere jenen Betrieben kurzfristig finanziellen Spielraum verschaffen, die durch Trockenheit, Ernteausfälle und steigende Kosten unter Liquiditätsdruck gerieten.
Die außergewöhnliche Trockenheit und Dürre führt im heurigen Jahr in einigen Regionen zu erheblichen Ernteausfällen bei biologisch erzeugten Futtermitteln. Besonders schwierig wird die Situation dort, wo gleichzeitig kaum biologisches Raufutter zugekauft werden kann.
Bauernbundobmann LH-Stv. Josef Geisler erklärt: „Wenn bei einem Bio-Betrieb das selbst erzeugte Futter ausfällt und gleichzeitig kaum biologisches Raufutter am Markt verfügbar ist, wird die Situation sehr schnell schwierig. Genau das erleben derzeit einzelne besonders betroffene Betriebe in Tirol. Ernteausfälle von bis zu 70 oder 80 Prozent beim Futter können einen Hof vor große Herausforderungen stellen. Mit der zeitlich klar begrenzten Ausnahmeregelung schaffen wir hier eine notwendige Überbrückung, damit die Tiere weiterhin ausreichend versorgt werden können.“
Betroffene Bio-Betriebe dürfen in Tirol deshalb vorübergehend auch bestimmte nichtbiologische Futtermittel einsetzen. Die entsprechende Ver-
ordnung gilt ausschließlich für biologische Betriebe mit Sitz in Tirol, die raufutterverzehrende Tiere halten. Zulässig sind Heu, Gras- und Feldfuttersilagen, Heulage, Futterstroh sowie vergleichbare pflanzliche Grundfuttermittel. Für Betriebe im Bezirk Lienz ist darüber hinaus auch nichtbiologische Maissilage erlaubt.
Nicht zugelassen sind hingegen nichtbiologische Kraftfuttermittel, Getreide, Eiweißfuttermittel und Mischfuttermittel. Der Einsatz von nicht-
biologischem Futter ist auf das unbedingt erforderliche Ausmaß beschränkt und darf höchstens 30 Prozent des Jahresbedarfs der am Betrieb gehaltenen Tiere ausmachen, berechnet auf Basis der Trockenmasse. Das zugekaufte Futter darf ausschließlich für die eigenen Tiere verwendet werden. Während der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung darf der Tierbestand außerdem nicht erhöht werden. Die nichtbiologischen Futtermittel müssen spätestens bis zum Beginn der Erntesaison 2027 aufgebraucht sein.
Für die betroffenen Betriebe gelten zudem bestimmte Vorgaben: Bevor nichtbiologisches Futter eingesetzt wird, muss die Verwendung über das Verbrauchergesundheitsinformationssystem VIS angemeldet werden. Darüber hinaus sind detaillierte Aufzeichnungen über Art und Menge des Futters, den Zeitraum der Verwendung sowie die jeweiligen Lieferanten zu führen. Diese Unterlagen müssen auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Zu den bereits bestehenden Instrumenten gehört die Förderung der Dürreversicherung. Um die Eigenverantwortung der Betriebe zu stärken, fördern Bund und Land die Versicherungsprämie mit einem Zuschuss von 55 Prozent.
Auch bei Investitionen in die Klimatisierung von Ställen bestehen bereits Fördermöglichkeiten des Landes Tirol. Unterstützt werden beispielsweise Vernebelungssysteme, Sprinkleranlagen oder Ventilatoren, die dazu beitragen können, die Belastung für die Tiere bei hohen Temperaturen zu reduzieren.

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