09.07.2026
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„Unsere bäuerlichen Familienbetriebe werden längst nicht mehr von einer einzigen Person getragen. Viele Entscheidungen werden gemeinsam getroffen. Deshalb ist es nur konsequent, dass künftig auch jene Menschen mitentscheiden dürfen, die über viele Jahre Verantwortung auf den Höfen übernommen haben oder diese Arbeit weiterhin tagtäglich leisten“, betont Andreas Kirchmair.
Mit der beschlossenen Novelle erhalten künftig auch Altbäuerinnen und Altbauern sowie Personen, die wesentlich und regelmäßig am landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten, das aktive Wahlrecht bei den Landwirtschaftskammerwahlen. Tirol schließt damit als letztes Bundesland diese Lücke im Landwirtschaftskammerwahlrecht. „Wer Verantwortung trägt, soll auch eine Stimme haben. Mit dieser Reform stärken wir die demokratische Legitimation der Landwirtschaftskammer und tragen der Realität auf unseren Bauernhöfen Rechnung“, so Kirchmair.
(Foto: VP Tirol)

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