21.05.2026

Der Schutz von Weidetieren vor freilebenden Wölfen wurde rechtlich geregelt. (Foto: Milo Weiler – Unsplash)
Welche Rechte und Pflichten haben Tierhalter und Behörden, wenn Wölfe in der Nähe von Alm- oder Weideflächen auftreten? Diese Frage hat in den vergangenen Jahren zunehmend für Unsicherheit gesorgt. Vor allem nach einem von Tierschutz Austria in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten des Rechtswissenschaftlers Dr. Wolfgang Wessely standen viele Bauern vor der Frage, wie Tierschutzrecht und Praxis zusammenpassen.
Nun soll eine neue Leitlinie mehr Klarheit bringen. Der Vollzugsbeirat, in dem unter anderem Vertreter des Landwirtschaftsministeriums, des Gesundheitsministeriums, der Länder-Veterinärdirektionen und der Tierschutzombudsstellen vertreten sind, hat diese am 12. Mai 2026 beschlossen. Grundlage ist ein von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig beauftragtes Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Roland Norer.
Behördliche Maßnahmen als letzte Option
Bauernbundobmann LH-Stv. Josef Geisler sieht in der Leitlinie einen notwendigen Schritt für mehr Rechtssicherheit: „Bereits mehrmals wurden Behörden und Tierhalter angezeigt, weil sie ihren Pflichten aus Sicht von Tierschützern nicht nachkamen. Dabei sind es die Bäuerinnen und Bauern, denen das Wohl ihrer Tiere am meisten am Herzen liegt."
Die Leitlinie stelle klar, dass Tierwohl, Almwirtschaft und Naturschutz gemeinsam gedacht werden müssten. „Behördlich vorgeschriebene Maßnahmen dürfen nur der allerletzte Schritt zum Schutz der Weidetiere sein. Durch die Novelle im Tiroler Jagdgesetz ist die schnelle Entnahme von Risiko- und Schadwölfen möglich – so kann schnell und effizient reagiert werden, ohne die Almwirtschaft zu gefährden", so Geisler.
Was gilt bei Wolfspräsenz?
Wolfspräsenz allein heißt nicht, dass Herdenschutz nötig ist. Der Auftrieb auf Alm und Weide bleibt erlaubt. Erst wenn es zu Rissen kommt und diese sich auf derselben Weide wiederholen, werden weitere Schritte durch die Behörde geprüft.
Was gilt auf Heimweiden?
Nach dem ersten Riss prüft die Behörde, ob Schutzmaßnahmen notwendig und zumutbar sind. Nach einem zweiten Riss innerhalb von 14 Tagen auf derselben Weide können Maßnahmen wie Herdenschutzzaun, Einstallung oder andere Schutzmaßnahmen vorgeschrieben werden.
Was gilt auf Almweiden?
Almflächen sind laut der Machbarkeitsstudie Herdenschutz des Landes Tirol großteils nicht zumutbar schützbar. Dort werden nach einem ersten Riss keine Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Bei weiteren Rissen auf derselben Weide prüft die Behörde, ob vorübergehende Maßnahmen überhaupt möglich und zumutbar sind.

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