Wegehalter-Haftpflichtversicherung

30.07.2026

Das Wissen um richtiges Verhalten in der Natur nimmt zunehmend ab, während gleichzeitig die persönliche Risikobereitschaft vieler Freizeitnutzer steigt. Bewegen sich diese – bewusst oder unbewusst – auf privatem Grund, etwa auf land- oder forstwirtschaftlichen Flächen wie Forstwegen, Almen oder Weiden, kann es rasch zu Zwischenfällen kommen:

Die Sorge vor ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen durch Freizeitnutzer ist für viele Grundeigentümer und Flächenbewirtschafter zu einem ständigen Begleiter geworden.
Aus diesem Grund hat der Tiroler Bauernbund zum Schutz seiner Mitglieder eine Wegehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

 

Der Versicherungsschutz umfasst:

 

Nicht übernommen werden:

 

Versicherungssumme: Bis zu fünf Millionen Euro

Der Versicherungsschutz der abgeschlossenen Wegehalter-Haftpflichtversicherung gilt subsidiär. Das bedeutet, dass im Schadensfall andere bestehende Versicherungen vorrangig in Anspruch zu nehmen sind. Besteht beispielsweise eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung eines Grundeigentümers, ist der Schaden zuerst bei diesem Versicherungsvertrag zu melden.

 

Hinweis: Diese Werbeunterlage dient einer vereinfachten und gekürzten Marketinginformation. Der genaue Deckungsumfang ist ausschließlich in den Versicherungsbedingungen sowie in der Polizze festgelegt.

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