

Die anstehende Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes sieht im Begutachtungsentwurf neben 30 Änderungen zwei Erleichterungen bei Vermietungsmöglichkeiten im landwirtschaftlichen Bereich vor. Leider wurden diese beiden sehr geringfügigen Erleichterungen medial sehr hochgespielt und es haben sich verschiedene politische Spieler in unserem Land wieder einmal auf dem Rücken der Bauern und des Bauernbundes politisch zu profilieren versucht. Ärgerlich dabei ist, dass sich viele in die Diskussion einbrachten, die vom genauen Vorhaben keine Ahnung hatten. Die beiden Änderungen umfassen einerseits die Ermöglichung einer längerfristigen Vermietung von Gebäudeteilen auf Sonderflächen Hofstellen. Aufgrund ihrer abegelegenen Lage ist vielen Betrieben eine Vermietung an wechselnde Gäste nicht mgöglich. An einer längerfristigen Vermietung und für die bäuerliche Familie weniger arbeitsintensiven Vermietung bestünde aber durchaus Interesse. Dieser lange gehegten Forderung von betroffenen Bauern ist der Bauernbund jetzt nachgekommen. An eine mögliche Eigentumsübertragung wurde dabei niemals gedacht. Zum Anderen wurde von Urlaub am Bauernhof die wechselweise Vermietung von Almhütten auf bewirtschafteten Almen gefordert. Dies ist beispielsweise in Salzburg schon viele Jahre ohne Problemen möglich und stellt für einige landwirtschaftliche Betriebe eine willkommene Zusatzeinnahme in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dar, ohne dass am Charakter der Alm etwas geändert würde. Auch hier ist eine Eigentumsübertragung ausgeschlossen. Einigermaßen betroffen machten mich die Äußerungen mancher unserer Mitglieder, wonach man hier nur einigen privilegierten Bauern helfen würde. Mit Neiddiskussionen innerhalb der eigenen Berufsgruppe kommen wir nicht weiter. Wir möchten mit diesem Newsletter hintergründig über die geplanten Änderungewn in einem sehr engen gesetzlichen Korsett, das Missbauch und Ausverkauf verhindern wird, informieren und damit bestehende Missverständnisse ausräumen. 

Herzliche Grüße 
Dr. Peter Raggl, Bauernbunddirektor
Der Begutachtungsentwurf zur Novelle liegt nun vor. Beschlossen wird er im Juli-Landtag. „Die Kernforderungen des Bauernbundes sind in diesem Entwurf enthalten“, klärt Agrarklubobmann KO-Stv. DI Hermann Kuenz über die wesentlichen Punkte auf.
Wir würden uns über ein Mail oder einen Anruf (+43 512 599 0012) von Dir freuen.
Das Tiroler Bauernbund Team
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