Geflügelpest: Stallpflicht auch in Teilen Tirols

57 Gemeinden in Tirol wurden als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko eingestuft.

27.11.2025

In Tirol gelten seit 20.11.2025 die Unterinntalfurche von Kufstein bis Telfs/Pfaffenhofen sowie die Achenseeregion als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko". Damit gilt in 57 Gemeinden in den Bezirken Kufstein, Schwaz, Innsbruck und Innsbruck-Land Stallpflicht für Geflügel. In diesem Gebiet befindet sich rund ein Viertel der Tiroler Geflügelhalter und des Geflügelbestandes – rund 1.400 Halter mit ca. 70.000 Stück Geflügel. Die betroffenen Tierhalter/Gemeinden werden direkt von der Behörde verständigt.

Betroffene Gemeinden in den ausgewiesenen Gebieten mit „stark erhöhtem Geflügelpestrisiko" nach Bezirken:

 
 

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