18.04.2024

Im Rahmen der Europawahl am 9. Juni 2024 haben alle wahlberechtigten Unionsbürger die Möglichkeit, mit ihrer Stimme über die Zukunft der EU mitzubestimmen.
Wahlberechtigte aus allen 27 EU-Mitgliedsstaaten wählen am 9. Juni insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments. Für Österreich können für die Funktionsperiode 2024 bis 2029 insgesamt 20 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden.
Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 dürfen in Österreich alle Österreicher und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sowie Auslandsösterreicher wählen, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden. Am Wahltag dürfen Wahlberechtigte nur in jenem Wahllokal in ihrer Hauptwohnsitzgemeinde wählen, in der sie auch im Wählerverzeichnis gelistet sind (dort, wo man am Stichtag 26. März 2024 den Hauptwohnsitz gemeldet hat).
Wahlkarten beantragen
Bereits im Vorfeld des 9. Juni ist auch die Stimmabgabe per Briefwahl möglich. Bereits jetzt können Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich aus gesundheitlichen oder anderen Gründen verhindert sind, eine Wahlkarte beantragen. Die Ausstellung der Wahlkarten beginnt voraussichtlich ab Mitte Mai. Die Wahlkarte kann schriftlich oder mündlich beantragt werden.
Die mündliche Beantragung der Wahlkarte ist in der eigenen Hauptwohnsitzgemeinde bis Freitag, 7. Juni, 12 Uhr, möglich. Bei der Europawahl 2024 ist es erstmals möglich, die Wahlkarte direkt nach der Abholung im Gemeindeamt auszufüllen und unmittelbar im Anschluss wieder abzugeben. Die schriftliche Beantragung ist unter anderem auf dem Postweg sowie per E-Mail an die eigene Gemeinde oder auch im Internet unter www.wahlkartenantrag.at bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024, möglich. Wenn eine persönliche Übergabe an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, kann der schriftliche Antrag auch bis Freitag, 7. Juni, 12 Uhr gestellt werden.
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