Betriebssicherungsprämie für Kleinbetriebe bis 2027 sichergestellt

2016 wurde erstmals die Betriebssicherungsprämie für kleine landwirtschaftliche Betriebe auf Beschluss der Tiroler Landesregierung gewährt und ging 2022 in Verlängerung bis Ende 2023. Kürzlich wurde die Prämie auch für den Zeitraum 2024 bis 2027 beschlossen.

04.04.2024

Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung in extremen Gebieten sichert auch den Lebensraum in den Tallagen. (Foto: agrarfoto.com)


Die Berglandwirtschaft steht nicht nur für schmackhafte Lebensmittel. Sie sei auch das Rückgrat des Lebens im Alpenraum, denn ohne die Bewirtschaftung wäre der Lebensraum gefährdet, erklärt LH-Stv. Josef Geisler. Das treffe besonders auf die Klein- und Kleinstbetriebe zu, die einen unverzichtbaren Beitrag zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandwirtschaft leisten. Aufgrunddessen sei es unabdingbar, die Initiative des Landes „Betriebssicherungsprämie für Kleinbetriebe" fortzuführen.

„Die Prämie ist ein Zeichen für die Wertschätzung der Arbeit und ein kleiner Anreiz zur Weiterführung der Bewirtschaftung."
LH-Stv. Josef Geisler

Anreiz zur Bewirtschaftung
Am 7. Juni 2016 wurde die Unterstützung der kleinbäuerlichen Betriebe in Extremlagen von der Landesregierung eingeführt. Der Zuschuss wurde fortan Betrieben bis zu einer Größe von sechs Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche gewährt, wobei die Höhe der Förderung von der Erschwernis der Bewirtschaftung abhängig war. Mit Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 23.11.2022 wurde die Gültigkeit dieser Förderrichtlinie bis zum 31.12.2023 verlängert.

„Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die Landesförderung zur Sicherung der Klein- und Kleinstbetriebe im extremen Berggebiet einen Anreiz für die Weiterführung der Bewirtschaftung gegeben hat und als wirkungsvoller Ausgleich bei den hohen Kosten für die auch im extremen Berggebiet notwendige Modernisierung und Mechanisierung geholfen hat", zeigt LH-Stv. Josef Geisler auf.

Finanzieller Aufwand von rund 1,8 Mio. Euro
Laut Antrag der Landesregierung konnte von den insgesamt 10.763 Tiroler Betrieben mit Ausgleichszulage (Stand 2022) bei 3.565 Betrieben im April 2023 eine Auszahlung der Betriebssicherungsprämie über die AMA veranlasst werden. Diese 3.565 Betriebe wurden damit mit einer Unterstützung von gesamt 1.837.000 Euro zumindest teilweise von den gegenüber Gunstlagen unverhältnismäßig hohen Kosten entlastet. „Damit konnte die kleinstrukturierte Tiroler Landwirtschaft wirkungsvoll unterstützt werden", fasst Geisler zusammen.

Dies entspreche auch dem Regierungsprogramm für Tirol für 2022 bis 2027. „Im Regierungsprogramm ‚Stabilität in der Krise. Erneuerung für Tirol.' wurde ein Bekenntnis zum Erhalt der flächendeckenden Bewirtschaftung und zur Unterstützung unserer kleinstrukturierten Landwirtschaft festgeschrieben. Durch Landesmaßnahmen forcieren wir das Ziel, die Landwirtschaft in Tirol flächendeckend zu erhalten und zu stärken."

Zeichen der Wertschätzung
„Diese Prämie kann die Verbundenheit und Liebe zur Landwirtschaft nicht ersetzen. Sie ist ein Zeichen für die Wertschätzung der Arbeit und ein kleiner Anreiz zur Weiterführung der Bewirtschaftung", dankt LH-Stv. Josef Geisler allen Tiroler Bäuerinnen und Bauern, die ihre Höfe unter schwierigsten Bedingungen mit viel Einsatz bewirtschaften.


KRITERIEN

Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines Kostenzuschusses für die Aufrechterhaltung des Betriebes.
Gestaffelt wird in drei Gruppen nach Erschwernis der Bewirtschaftung:

400 Euro – Erschwernisgruppe 2
500 Euro – Erschwernisgruppe 3
600 Euro – Erschwernisgruppe 4

Für Betriebe in der Erschwernisgruppe 0 und 1 sowie Alm- und Weidebetriebe wird keine Prämie gewährt.


 

 

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