19.01.2023

LK-Vizepräsidentin Helga Brunschmid nahm ebenfalls am Anti-Teuerungsrat teil – im Bild mit LHStv. Josef Geisler. (Foto: Land Tirol/Die Fotografen)
Um den Menschen noch länger die Möglichkeit zu geben, für das abgelaufene Jahr 2022 den Heiz- und Energiekostenzuschuss zu beantragen, hat der Anti-Teuerungsrat bereits bei seiner letzten Sitzung beschlossen, die Antragsfrist bis zum 31. März 2023 zu verlängern. Dies betrifft den Heiz- und Energiekostenzuschuss für das Jahr 2022. Gestern ist der Anti-Teuerungsrat übereingekommen, den Heiz- und Energiekostenzuschuss auch für das Jahr 2023 vorzusehen. Entsprechende Vorbereitungen werden getroffen. „Der Heiz- und Energiekostenzuschuss ist immer auf ein Jahr beschränkt. Wir werden die Zuschüsse auch für das Jahr 2023 anbieten, um die steigenden Heiz- und Energiekosten entsprechend abzudecken. Wir werden die Menschen, die es besonders schwer haben, in dieser Krise nicht im Stich lassen“, so LH Mattle nach dem Anti-Teuerungsrat.
Anpassung der Bezugsgrenzen
Für den Heiz- und Energiekostenzuschuss 2023 sprach sich der Anti-Teuerungsrat deutlich dafür aus, die Einkommensgrenzen zu valorisieren und Rücksicht auf die positiven Ergebnisse der Kollektivverhandlungen zu nehmen. „Die Tirolerinnen und Tiroler dürfen nun nicht dafür bestraft werden, weil sie seit Jahreswechsel ihre verdiente Lohn- oder Gehaltserhöhung erhalten. Mit der Valorisierung der Einkommensgrenzen des Heiz- und Energiekostenzuschusses wollen wir ein klares Zeichen setzen, dass wir auch im neuen Jahr vor allem jene Menschen unterstützen, die von der enormen Teuerungswelle besonders hart betroffen sind“, führt LH Mattle aus.
Besprochen wurde außerdem ein Förder-Lückenschluss bei Mehrparteienhäusern mit nur einem Stromzähler sowie bei WärmepumpenkundInnen.
Der Anti-Teuerungsrat hat sich aber auch mit jenen Menschen beschäftigt, die von der aktuellen Teuerung derart getroffen wurden, dass sie ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlen können. „Hier wollen wir ein Commitment von den Energieversorgern, dass die Strom- und Gasversorgung für diese Personen nicht einfach abgeschaltet wird“, so LH Mattle.

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