19.01.2023

Foto: Agrarfoto.com
Damit wird vor allem in den kleinstrukturierten Betrieben des Tiroler Oberlandes ein Beitrag zur Risikovorsorge und Risikoabsicherung geleistet. Das Vergütungsmodell wird von den drei Partnern Landwirtschaft, Tiroler Versicherung und Land Tirol finanziert und schützt gerade die kleineren Betriebe vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden durch Viehschäden. Durch die Förderung wird die Schadensabsicherung durch Viehversicherungsvereine, die in den Bezirken Imst und Landeck lange Tradition hatten, weitergeführt.
Viehhaltung gestärkt
Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler zeigt sich über diesen Schritt erfreut: „Mit der Unterstützung für die Viehschadensvereine leistet das Land Tirol einen weiteren Beitrag zur Stärkung der kleinstrukturierten Landwirtschaft und zur Viehhaltung im Tiroler Oberland. Mein Dank gilt vor allem jenen, die sich hier auf Ortsebene ehrenamtlich engagieren.“
Hintergrund der beschlossenen Förderung ist, dass die kleinen Viehversicherungsvereine auf Ortsebene in Folge einer Prüfung der Finanzmarktaufsicht umstrukturiert wurden. Seit dem Jahr 2020 werden sie als Schadensvergütungsvereine weitergeführt. In diesem Zuge wurde auch das gemeinsame Finanzierungsmodell zwischen den beitragszahlenden bäuerlichen Betrieben, den Gemeinden/Agrargemeinschaften, der Tiroler Versicherung und dem Land Tirol rechtlich einwandfrei abgesichert.
Neue Bemessungsbasis
Seit 2020 gilt nicht mehr die Summe der ausbezahlten Entschädigungen als Bemessungsbasis für die Ermittlung des Landesbeitrages, sondern ein Beitrag je versicherter Großvieheinheit (neun Euro pro GVE). Die GVE-Zahl ergibt sich aus dem Durchschnittsviehbestand des vorangegangenen Jahres gemäß AMA-Rinderdatenbank. Auf Basis der versicherten Tierzahl (GVE) ergibt sich für 2022 ein Landesmittelbedarf von 89.880,76 Euro.
Die Mitgliedsbetriebe der Viehschadensvergütungsvereine müssen eine Grünland-Vieh-Basisversicherung bei der Hagelversicherung (oder einem vergleichbaren Institut) abschließen und können dann bei ihrem Verein darüberhinausgehende Viehschäden für eine Vergütung anmelden. Damit ist eine breite Basisversicherung gegeben, die auch Risiken wie Frost und Hochwasser deckt.

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