07.05.2020
Die Coronakrise trifft die Landwirtschaft hart. Unterstützung können die Bauern aus dem Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft beziehen, der geschädigten Betrieben zur Verfügung steht. „Die finanzielle Unterstützung greift nicht nur bei direkt land- und forstwirtschaftlichen Verlusten durch Corona, sondern beispielsweise auch bei Urlaub-am-Bauernhof-Betrieben oder Privatzimmervermietung", führt Urlaub-am-Bauernhof-Obmann Johann Hörtnagl an und ergänzt: „Für den Einsatz der Bauernbundvertreter zur Ermöglichung der Förderung der bäuerlichen Vermieter aus dem Härtefallfonds bedanke ich mich und möchte die betroffenen Betriebe ermutigen, einen Antrag zu stellen."
Der Härtefallfonds umfasst zwei Phasen. Die erste Phase beinhaltete eine Soforthilfe in Höhe von 1.000 Euro, in der aktuellen zweiten Phase können Betriebe bei Nachweis eines Einkommensrückgangs jeweils bis zu 2.000 Euro pro Monat für drei Monate beantragen. Insgesamt stehen damit bis zu 6.000 Euro pro Betrieb zur Verfügung.
Zuständig für die Abwicklung des Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ist die Agrarmarkt Austria (AMA). Seit Mitte April kann der Antrag für die Förderung der Phase 2 auf www.eama.at gestellt werden.
Für Detailfragen und Unterstützung bei der Förderungs-Antragsstellung steht Klaus Loukota, Geschäftsführer von Urlaub am Bauernhof, unter Tel. +43 5 92 92-1170 oder E-Mail: uab@lk-tirol.at zur Verfügung.
Härtefallfonds-Förderungen
Wer wird unterstützt?
Welche Kriterien müssen vorliegen, um eine Förderung zu erhalten?
Welche Betriebszweige werden unterstützt?
Wie errechnet sich die Förderung?
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