25.04.2019
Noch vor dem Startschuss zur Almsaison präsentiert die Bundesregierung das vollständige Gesetzespaket „Aktionsplan für sichere Almen", das zur Rechtssicherheit der Bauern beitragen und die Almbesucher zu mehr Eigenverantwortung verplichten soll. „Neben dem Tiroler Almschutzgesetz sorgen jetzt eine Änderung im ABGB, die ‚zehn Verhaltensregeln für Almbesucher' sowie der ‚Standard für die Alm- und Weidewirtschaft' für den notwendigen Schutz der Almbauern", erklärt Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler.
Gemeinsam mit der vom Land Tirol auf die Almwirtschaft ausgeweiteten Wegeversicherung habe man nun nicht nur Rechtssicherheit hergestellt, sondern auch dem Stellenwert der Almwirtschaft für die Lebensmittelproduktion, den Erhalt der Kulturlandschaft und den Schutz vor Naturgefahren Rechnung getragen. „Es ist wichtig, alle Funktionen der Almwirtschaft zu sehen", so Geisler.
Respekt vor harter Arbeit
„Natürlich sind Freizeitnutzer nach wie vor gern gesehene Gäste auf der Alm – ohne sie würde die Almwirtschaft in der heutigen Form auch nicht mehr funktionieren", ist sich LHStv. Geisler sicher: „Die Wanderer, Radfahrer und Erholungssuchenden sollten sich jedoch auch wie Gäste verhalten. Eine Störung des Ablaufs auf der Alm und des weidenden Viehs ist unbedingt zu vermeiden, zudem sollten die arbeitenden Menschen und ihre Wirtschaftsgrundlage respektiert werden." Der Aktionsplan für sichere Almen soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, das Miteinander auf der Alm zu stärken.
Den wirtschaftlichen Aspekt lässt Geisler nicht außen vor. „Die Almwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftsmotor in den ländlichen Regionen", meint der Bauernbundobmann: „Die alpine Infrastruktur, verbunden mit der traditionellen Almwirtschaft und ihren einzigartigen Produkten, sind aber auch das Rückgrat des Sommertourismus in Tirol."
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